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Datum: 22.04.2024

Beim Jugendamt des Enzkreises: Unterhaltsvorschuss kann neuerdings auch online beantragt werden

Neuerdings kann beim Jugendamt des Enzkreises Unterhaltsvorschuss auch online beantragt werden. Damit baut die Kreisbehörde ihr digitales Service-Angebot gerade auch im Bereich der sozialen Sicherung weiter aus. Wer den Online-Antrag auf der Homepage des Landratsamtes und damit im Serviceportal Baden-Württemberg aufruft, ausfüllt und abschickt, erhält die Antwort mitsamt den entsprechenden Unterlagen dann direkt in das Postfach seines Servicekontos. Dort kann auch jederzeit unkompliziert der Bearbeitungsstand des Antrags eingesehen werden. „Damit entfallen für unsere Kundschaft nicht nur Postwege und Fotokopien, insgesamt sparen wir enorme Mengen an Papier ein“, nennt Elke Nekolla, Leiterin des Sachgebiets Unterhaltsvorschuss, die Vorteile.
Nach ihren Worten ist der Unterhaltsvorschuss eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage der Kinder zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Das Jugendamt springt dann ein und zahlt den Vorschuss aus, fordert ihn allerdings vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurück.

Bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen sollte der Unterhaltsvorschuss rechtzeitig beantragt werden, damit der Unterhalt des Kindes abgesichert ist. Rückwirkend kann die Unterhaltsleistung nur für maximal 1 Monat bezogen werden.
Der Vorschuss beträgt monatlich für Kinder unter sechs Jahren 230 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 301 Euro und für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren 395 Euro. Einkünfte - wie beispielsweise Zahlungen des anderen Elternteils oder eine Halbwaisenrente - sind vom Unterhaltsvorschuss abzuziehen. Der Anspruch auf Leistungen endet spätestens mit dem 18. Lebensjahr des Kindes.
Wer einen Unterhaltsvorschuss-Antrag herunterladen will, findet das Formular auf der Homepage des Enzkreises unter https://www.enzkreis.de/?object=tx%7c3397.2.1&ModID=10&FID=2032.39.1 Dort ist auch nachzulesen, welche Unterlagen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Wer diesen Online-Service nicht nutzen möchte oder kann, hat nach wie vor die Möglichkeit, sich den Antrag per Post zuschicken zu lassen. Bei Fragen ist das Unterhaltsvorschuss-Team unter Telefon 07231 308-9834 zu erreichen.
(enz)