Inhalt

Jugendhilfeplan - Individuelle Hilfen

(§27-35a, 41 SGB VIII)

Leitbild des Enzkreises

Der Enzkreis fördert die Familie als Fundament der Gesellschaft

  • Wir verstehen uns als Servicestelle für Familien (insbes. Kinder und Jugendliche) in Krisensituationen und unterstützen beim Entwickeln individueller Lösungen für Hilfsbedürftige
  • Wir unterstützen die Familien in ihrer Verantwortung für Erziehung und Bildung, fördern dabei Inklusion und Integration und gestalten dadurch den gesellschaftlichen Wandel aktiv mit. Bei Bedarf leisten wir individuelle Hilfen vorrangig im ambulanten Bereich. Dabei spielt die Gewinnung, Begleitung und Beratung von Vollzeitpflegefamilien eine entscheidende Rolle.


Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im Jugendamt leistet pädagogische Hilfen beziehungsweise organisiert persönliche Hilfen für Familien. Dem Enzkreis ist es dabei wichtig, dass Familien möglichst nur eine Ansprechperson für die Hilfegestaltung beziehungsweise den Beratungsprozess haben. Der ASD arbeitet daher eng mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) zusammen.

Die Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen ab. Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege, Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen oder Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen.

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Diese soll verhindern, dass das Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft umgehen muss. Es gibt sie in unterschiedlichen Formen: ambulant, als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen.

Hilfen zur Erziehung (ASD)

Ausgangssituation

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im Jugendamt leistet pädagogische Hilfen beziehungsweise organisiert persönliche Hilfen für Familien. Dem Enzkreis ist es dabei wichtig, dass Familien möglichst nur eine Ansprechperson für die Hilfegestaltung beziehungsweise den Beratungsprozess haben. Der ASD arbeitet daher eng mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) zusammen.

Bestandsindikatoren

Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien


Gefährdungseinschätzungen des Kindeswohls / Inobhutnahmen




Ziele

  1. Förderung von jungen Menschen (Kinder und Jugendliche)
  2. Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen

Zielgruppe

  1. Eltern und Alleinerziehende, die Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes oder ihrer Kinder benötigen
  2. Kinder und Jugendliche, die sich in schwierigen Lebens- und Familiensituationen befinden
  3. Paare mit Kind oder Kindern, die sich in der Trennungs- oder Scheidungsphase befinden
  4. Umgangsberechtigte Menschen während und nach der Trennung oder Scheidung

Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke

Intern: u.a. Sozialarbeiter
Extern: u.a. Kooperation mit freien Trägern

Handlungsschwerpunkte

  • Beratung bei Fragen zur Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Beratung und Begleitung, wenn Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen werden - seien es ambulante oder stationäre Hilfen
  • Schutz von Kindern, deren Wohl durch körperliche und/oder psychische Gewalt oder durch Vernachlässigung gefährdet ist
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, wenn ihr Wohl konkret gefährdet ist oder sie darum bitten
  • Beratung und Begleitung bei Trennung und Scheidung sowie bei der Ausübung des Umgangsrechtes
  • Vermittlung zu anderen professionellen Diensten oder Einrichtungen
  • Mitwirkung bei Verfahren des Familien- und Jugendgerichts

Maßnahmen

Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§28 bis 35 SGB VIII gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Es werden folgende Hilfearten unterschieden:

  • Erziehungsberatung
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Ausgangssituation

Die Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen ab. Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege, Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen oder Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen.

Bestandsindikatoren

Gesamtkosten der Jugendhilfe
(Aufwendungen in EUR; die Summen in den gelben Feldern berücksichtigen die Erträge)




Ziele

  • Unterstützung, Beratung und Information von Jugendhilfeträgern und Eltern
  • Ansprechpartner für alle finanziellen Fragen

Zielgruppe

  • Jugendhilfeträger
  • Kindertagespflegepersonen und Tagesmütterverein
  • Kindertageseinrichtungen
  • Eltern

Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke

  • Jugendhilfeträger
  • Kindertagespflegepersonen und Tagesmütterverein
  • Kindertageseinrichtungen

Handlungsschwerpunkte

  • Unterstützung, Beratung und Information von Jugendhilfeträgern und Eltern
  • Ansprechpartner für alle finanziellen Fragen

Maßnahmen

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a)

Ausgangssituation

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Diese soll verhindern, dass das Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat. Es gibt sie in folgenden Formen: ambulant, als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen.

Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen bietet die Kinder- und Jugendhilfe sehr vielfältige Hilfeformen:

  • die für Menschen mit seelischen Behinderungen anwendbaren Hilfen der Eingliederungshilfe, die das SGB IX regelt,
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • ambulant, teilstationär und stationär

Anspruch besteht auf alle Hilfen, die geeignet und notwendig sind, um die Ziele der Eingliederungshilfe zu erreichen. Welche konkreten Leistungen einem jungen Menschen zustehen, wird in einem pädagogischen Prozess in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und mehreren Fachkräften ausgehandelt und dann festgelegt. Über die Eingliederungshilfe kann eine Vielzahl an verschiedenen Hilfen gewährt werden, wenn nur diese den Bedarf decken können.

Beispiele

  • Frühförderung von Kindern mit Behinderungen, soweit nicht von der Krankenkasse finanziert
  • Heilpädagogische Kindertagesstätten
  • Schulbegleitung / Inklusionsassistenz
  • Finanzierung privater Schulen und Internate oder von Einzelunterricht, wenn anderweitig keine Beschulung möglich ist
  • Freizeitassistenz
  • Alltagsassistenz
  • Assistenz bei der Ausbildung und beim Berufseinstieg
  • Sozialtraining
  • Betreutes Wohnen
  • Unterbringung in einer Pflegefamilie
  • Heimunterbringung
  • Beratung
  • Coaching

(Quelle: https://www.betanet.de/eingliederungshilfe-fuer-seelisch-behinderte-kinder-und-jugendliche.html)

Bestandsindikatoren

"Andere Hilfe zur Erziehung"- § 27 und § 35a SGB VIII


Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - nach § 35a SGB VIII


Ziele

Ziel der Eingliederungshilfe ist die Inklusion in der Gesellschaft. Die individuellen Ziele der Eingliederungshilfe werden vom Jugendamt mit dem Betroffenen und seinen Bezugspersonen erarbeitet und im Hilfeplan festgeschrieben. Aufgabe der Eingliederungshilfe sind dabei:

  • eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht zu ermöglichen
  • volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern
  • Betroffene zu befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können

(Quelle: https://www.betanet.de/eingliederungshilfe-fuer-seelisch-behinderte-kinder-und-jugendliche.html)

Zielgruppe

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter den drei folgenden Voraussetzungen:

  • Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand
  • mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate
  • dadurch verursachte Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke

  • Jugendhilfeträger
  • Eltern
  • Einrichtungen

Handlungsschwerpunkte

  • Beratung der Eltern
  • Beratung und Begleitung, wenn Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen werden - seien es ambulante oder stationäre Hilfen
  • Vermittlung zu anderen professionellen Diensten oder Einrichtungen

Maßnahmen