Jugendhilfeplan
Einführung
Jugendhilfeplanung ist seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1990 ein gesetzlich im SGB VIII festgeschriebener Auftrag zur zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§1 SGB VIII).
Leitbild des Enzkreises
- Der Enzkreis begleitet junge Menschen auf ihrem individuellen Weg zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft.
- Der Enzkreis fördert die Familien als Fundament der Gesellschaft.
Vorwort
Der Jugendhilfeplan beschreibt Grundsätze, Zielsetzung, Aufbau, Aufgaben und die Umsetzung der Jugendhilfeplanung im Enzkreis, sowie Projekte, Instrumente und Methoden.
Die Handlungsmaximen und die Gestaltung der Planungsprozesse basieren auf den Grundsätzen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (SGB VIII) und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Baden-Württemberg (LKJHG). Dabei orientiert sich der Jugendhilfeplan an den gesetzlichen Vorgaben und den dazugehörenden Rahmenbedingungen, ist jedoch als prozesshafter, dynamischer und agiler Plan angelegt. Er soll den Mitarbeitenden des Jugendamts, den Kommunalpolitikern, den Trägern der freien Jugendhilfe und den Kindern, Jugendlichen und Familien aus dem Enzkreis Orientierung geben, was Jugendhilfe im Enzkreis bedeutet und ausmacht. Neben der Darstellung der verschiedenen Angebote und Fachbereiche, werden Leistungen und Ziele sowie Aufgaben, Handlungsempfehlungen und beteiligte Akteure abgebildet. Eine Datensammlung rundet die Übersicht ab und bildet zugleich den planerischen Rahmen für eine zukunftsgerichtete Kinder- und Jugendhilfeplanung im Enzkreis.
Angesichts sich verschärfender Ressourcenkonflikte muss es eine Aufgabe der Jugendhilfe sein, die Arbeit ständig weiter zu entwickeln und dort, wo es ohne qualitative Einbußen möglich ist, auch die Effizienz der Maßnahmen zu steigern. Der Jugendhilfeplanung kommt dabei die Funktion zu, den Status Quo intensiv zu analysieren und durch eine entsprechende Herangehensweise zukunftssichere innovative Konzepte mitzuentwickeln.
Jugendhilfeplanung heißt nicht „Erstellung eines Jugendhilfeplans als ein in sich abgeschlossenes Papier“. Der Jugendhilfeplan beschreibt die momentane Situation der Jugendhilfe im Landkreis. Für einen mittelfristigen Zeitraum werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der fachlichen Strukturen aufgezeigt.
Wir wünschen Ihnen bei der Durchsicht unseres digitalen Jugendhilfeplans spannende Einblicke, Hilfestellungen und Anregungen für Ihre tägliche Arbeit.
Katja Kreeb Christopher-Tom Reimann
Dezernentin für Familie und Soziales Leiter des Jugendamtes
Inklusion
„Der Enzkreis versteht Vielfalt als Bereicherung und fordert die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gemeinschaftlichen Leben und vertritt einen Inklusions- und Integrationsbegriff, der alle Menschen miteinschließt und jede Form der Diskriminierung oder Benachteiligung beseitigt. Beim Aufbau inklusiver und integrativer Strukturen, setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure und werden den verschiedenen Ausgangssituationen und Lebensbedingungen der Menschen gerecht“.
Dieses Leitbild gilt nicht nur für den Enzkreis in Gesamtheit als Landkreis, sondern auch für das Handeln des Jugendamts und der Jugendhilfeplanung. Inklusion kann als wesentliche Aufgabe der Jugendhilfeplanung angesehen werden und wird bei allen Planungen mitgedacht und stetig weiterentwickelt. Im Jahr 2019 initiiert der Enzkreis das "Bündnis für Inklusion". In Kooperation mit diversen Akteur*innen und Gruppierungen wird ein „Fahrplan“ zur Umsetzung von Inklusion im Enzkreis erarbeitet. Dieser „Fahrplan“ umfasst verschiedene innovative Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte im Bereich Inklusion.
Dieses Bündnis ist auch für die Kinder- und Jugendhilfe von großer Relevanz. Inklusive Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind die Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder und Jugendliche (die verschiedenen Handlungsfelder werden an der jeweiligen Stelle im digitalen Jugendhilfeplan gesondert thematisiert). Der Enzkreis plant aktuell einige Projekte und Aktivitäten um diese Bereiche zukünftig inklusiver zu gestalten.
Eine inklusive Maßnahme aus dem Bündnis, für den frühkindlichen Bereich, ist der Beirat Inklusion in Kindertagesstätten
Der Beirat wurde im Oktober 2019 ins Leben gerufen. Neben Vertreter*innen der Verwaltung und der Kreistagsfraktionen, sitzen dem Beirat Vertreter*innen der freien, kirchlichen und kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen, pädagogische Fachkräfte aus der Praxis sowie, nach inhaltlichem Bedarf, weitere Expert*innen bei.
Die Hauptaufgabe des Beirats besteht in der fachlichen Beratung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen. Er bewertet die bisher erzielten Ergebnisse und spricht Empfehlungen aus, wie Inklusion zukünftig praktisch umgesetzt werden kann. Des Weiteren unterstützt er aktiv bei der nachhaltigen Sicherung der bisher erzielten Ergebnisse.
Bildung
Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Im Jahr 2008 hat der Enzkreis, getreu dem Motto „Bildung geht uns alle an - gelernt wird nicht nur in der Schule“ das Modellprojekt „Lokale Bildungspartnerschaften zwischen Jugendarbeit und Schule“ ins Leben gerufen, um diesen Prozess zu unterstützen. Dieses Modellprojekt wurde 2011 in das Impulsprogramm Bildungsregion des Landes Baden-Württemberg überführt, behielt allerdings seinen dezentralen Ansatz als Besonderheit.
Im Jahr 2013 wird aus dem Impulsprogramm ein Landesprogramm. „Bildungsregion“ wird zu einem auf Dauer eingerichtetem Netzwerk. Mittlerweile beteiligen sich im Enzkreis neun Kommunen aktiv an diesem Projekt. Handlungsleitendes Projektziel ist die Schaffung einer „durchgängigen Bildungsbiographie“.
Ausgehend von der Erkenntnis, dass am Bildungsprozess eines jungen Menschen, neben den Schulen und den Kindertageseinrichtungen, viele weitere Akteur*innen mitwirken, fördert die Bildungsregion die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsakteure. Auf diese Weise können Übergange besser gestalten sowie Bildungs-und Teilhabechancen von jungen Menschen verbessert werden.
Fasst man den Begriff der Bildung weiter, so bildet die Familienbildung eine wesentliche Säule im Enzkreis. Familienbildung wird im Enzkreis seit Jahren in unterschiedlicher Art und Weise umgesetzt und mit Leben gefüllt. Die verschiedenen Akteure sind sich einig, dass eine gute Familienbildung einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftsgestaltung von Kindern und ihren Familien beisteuern kann. Zu den zentralen Säulen der Familienbildung gehören verschiedene Angebote der Familienbildung in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe. Als ein weiterer Baustein von Familienbildung kann das Projekt „Kitas stellen Familien in den Mittelpunkt“ (KiFaMi) betrachtet werden. KiFaMi ermöglicht den teilnehmenden Kitas Angebote wie beispielsweise Elterncafés, eine Elternbibliothek, Eheabende oder Kita-Sozialarbeit zu ermöglichen.
Sozialraumorientierung / Beteiligung
Die 28 Kommunen des Enzkreis bilden aus soziologischer Sicht eigene Sozialräume, in denen innerhalb bestimmter sozialer Strukturen alltägliches Leben stattfindet. Dabei spielen öffentliche Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereine, Jugendtreffs oder andere lokale Institutionen eine entscheidende Rolle, wie auch Freunde oder die Familie. Dem Jugendamt kommt dabei die Rolle zu, organisatorisch und planerisch dafür zu sorgen, dass in allen 28 Kommunen bedarfsorientiert und gleichermaßen alle Hilfen und Angebote, die notwendig sind, ankommen. So existieren drei „ASD-Bezirke“ (West, Mitte und Ost) im Enzkreis, mit jeweiligen regionalen Zuständigkeiten der Sozialbezirksarbeitenden. Die Ausgestaltung verschiedener Hilfen und Angebote wird mit den jeweiligen Akteuren vor Ort erhoben, ausgestaltet und umgesetzt.
Eine essenzielle Voraussetzung für die Wirksamkeit der Planung in der Jugendhilfelandschaft, ist die frühzeitige, bedarfsgerechte und vor allem auch umfassende Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe sowie die Beteiligung aller weiterer Adressaten wie Kinder, Jugendliche und deren Familien, die Angebote und Dienste der Jugendhilfe in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber schreibt dies auch ausdrücklich vor. Die frühzeitige Beteiligung dient nicht nur dem passgenauen Vorhalten von Angeboten, sondern richtet diese den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien entsprechend aus. Ebenso können die Träger der freien Jugendhilfe so bedarfsgerechte Leistungen und Angebote bereitstellen und diese in ihre Planungsprozesse einbringen.
Agil, prozesshaft und projektbezogen
Das Motto der Jugendhilfeplanung im Enzkreis ist „agil, prozesshaft und projektbezogen“. Starre Gesamtpläne oder Teilpläne existieren nicht. Die bedarfsorientierte und vorausschauende Planung steht dabei im Fokus des Handels. Werden Bedarfe erkannt, werden meist ad-hoc Lösungsvorschläge erarbeitet, welche dann prozesshaft und projektbezogen umgesetzt werden. Daraus ergeben sich wie z.B. im Fall von „KiFaMi“, verstetigte Programme, die im Enzkreis fest etabliert sind. Um zukunftsorientiert Bedarfe zu erkennen, werden nicht nur Bestands- und Bedarfserhebungen durchgeführt, sondern sollen auch zukünftig verstärkt Instrumente wie Controlling oder Benchmarking eingesetzt werden. Dadurch kann die Jugendhilfe weiter optimiert werden.