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SCHÜLERVERPFLEGUNG

An der Gustav-Heinemann-Schule, der Pestalozzischule und der Schule am Winterrain wird warmes Mittagessen im Rahmen der Schülerverpflegung angeboten. An der Comeniusschule wird selbst Essen für die Mittagsverpflegung zubereitet, jedoch an der Beruflichen Schule in Mühlacker findet keine Schülerverpflegung statt.

Was kostet das Mittagessen?

Ein Essen kostet ab Januar 2023 pro Portion 3,70 €.

Die übrigen Kosten (Mehrkosten eines Essenspreises vom Caterer, Hauswirtschaftskräfte, Nebenkosten wie zum Beispiel Strom oder Entsorgung) werden vom Landkreis getragen.

Bei Lehrkräften und anderen Beschäftigten wird ein Essen mit 4,10 € berechnet.

Wie entsteht der Monatsbeitrag?

Die Anzahl der Essenstage im Schuljahr werden zusammengezählt und anhand derer entsteht ein Gesamtbetrag im Schuljahr.

Damit die Zahlungen jeden Monat gleich sind, wird dieser Gesamtbetrag geteilt durch 11 (Monate pro Schuljahr, August jeweils frei) und somit ein Monatsbeitrag errechnet.

Beispiel einer Berechnung

3 Essen pro Woche (Di, Mi, Do) ergibt sich folgende Berechnung:

110 Essenstage im Schuljahr x 3,70 € Essenspreis = 407,00 €

407,00 € werden verteilt auf 11 Zahlmonate = 37,00 €

Dadurch ergibt sich der monatlich zu zahlende Betrag von 37,00 €.

Wo kann ich mein Kind zum Essen anmelden?

Die An- oder Abmeldung zum Mittagessen erfolgt stets bei der jeweiligen Schule. Dazu können Sie, die Dokumenten der jeweiligen Schulen, vorausgefüllt und unterschrieben, abgeben. 

Was muss ich tun, wenn ich nicht selbst monatlich bezahlen kann?

Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder mit Bezug von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II) soll die Möglichkeit gegeben werden, ebenfalls an der Schülerverpflegung teilzunehmen. In solch einem Fall ist es möglich, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der für Sie zutreffenden Stelle zu beantragen.

  1. Jobcenter der Stadt Pforzheim
  2. Wohngeldstelle der Stadt Pforzheim
  3. Jobcenter des Enzkreises
  4. Amt für Migration und Flüchtlinge

Nachdem eine Kostenübernahme bewilligt wurde, müssen Sie nur noch eine Kopie des Bewilligungsbescheides oder den Gutschein für die Kostenübernahme bei der jeweiligen Schule abgeben.

Muss das Essensgeld auch bezahlt werden, wenn mein Kind krank ist oder aus anderen Gründen nicht am Mittagessen teilnimmt?

Falls Sie einmal ein Essen stornieren möchten, muss das bis 08:00 Uhr am Essenstag im Sekretariat der Schule gemeldet werden.

Wenn das Essen fristgerecht storniert werden konnte, kann bei der jeweiligen Schule ein Antrag auf Erstattung des jeweiligen Essenstages erfolgen.

Hinweis:

Ferien können bei Erstattungen nicht erneut abgezogen werden, da diese schon bei der Ermittlung des Monatsbeitrages abgezogen sind.

Welche Möglichkeiten habe ich, das Essensgeld zu bezahlen?

Sie können uns bei der Anmeldung des Kindes an der Schule bereits eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilen, dann wird der fällige Betrag monatlich von ihrem Konto abgebucht.

Sie haben auch die Möglichkeit, das Essensgeld jeden Monat (evtl. mit Dauerauftrag) selbst zu überweisen.

(Hinweis: neue Einzugsermächtigungen können erst berücksichtigt werden, wenn ein Konto ausgeglichen ist)

Warum bekomme ich eine Rechnung vom Landratsamt?

Das Landratsamt ist zuständig für die finanzielle Abwicklung der Schülerverpflegung an ihren Schulen. Deshalb werden die Rechnungen für das Mittagessen vom Landratsamt erstellt und auch die Bezahlung erfolgt über das Landratsamt.