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Schülerverpflegung

Was kostet das Mittagessen?

Der Preis je Mittagessen beträgt 5,00 € für die Schülerinnen und Schüler sowie 6,50 € für das an den Schulen tätige Personal.

Der Enzkreis subventioniert die Schülerverpflegung, indem er insbesondere die Mehrkosten des Essenspreises des Caterers, aber auch die Kosten für das Personal oder den Strom trägt.

Wie entsteht der Monatsbeitrag?

Die Anzahl der Essenstage im Schuljahr werden zusammengezählt und anhand derer entsteht ein Gesamtbetrag im Schuljahr. Damit die Zahlungen jeden Monat gleich sind, wird dieser geteilt durch 11 (Monate, August jeweils frei) und somit ein Monatsbeitrag errechnet.

Beispiel einer Berechnung

Bei 3 Essen pro Woche (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) ergibt sich folgende Berechnung:

112 Essenstage im Schuljahr x 5,00 € pro Essen = 560,00 €

560,00 € werden verteilt auf 11 Zahlmonate = 50,91 €

Dadurch ergibt sich der monatlich zu zahlende Betrag in Höhe von 50,91 €.

Wo kann ich mein Kind zum Essen anmelden?

Die An- oder Abmeldung zum Mittagessen erfolgt stets bei der jeweiligen Schule.

Was kann ich tun, wenn ich mir die Schülerverpflegung für mein Kind nicht leisten kann?

Dem Enzkreis ist es ein Anliegen, dass keine Schülerin und kein Schüler aufgrund eines zu hohen Preises von der Mittagsverpflegung ausgeschlossen wird. Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder mit Bezug von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II) haben die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten. Hierfür sind Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der zutreffenden Stelle zu beantragen. 

  • Jobcenter der Stadt Pforzheim
  •  Wohngeldstelle der Stadt Pforzheim
  • Jobcenter des Enzkreises
  • Amt für Migration und Flüchtlinge

Nach der Bewilligung einer Kostenübernahme, ist eine Kopie des Bewilligungsbescheides oder der Gutschein für die Kostenübernahme bei der jeweiligen Schule abzugeben.

Muss das Essensgeld auch bezahlt werden, wenn mein Kind krank ist oder aus anderen Gründen nicht am Mittagessen teilnimmt?

Sollte Ihr Kind im Einzelfall (z.B. wegen Krankheit) nicht an der Schülerverpflegung teilnehmen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bis 08:00 Uhr am Essenstag im Sekretariat der Schule abzumelden. Wenn das Essen fristgerecht storniert werden konnte, kann bei der jeweiligen Schule ein Antrag auf Erstattung des jeweiligen Essenstages erfolgen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Monatsbetrag regelmäßig bezahlt wurde.

Hinweis: Ferien können bei Erstattungen nicht erneut abgezogen werden, da diese schon bei der Ermittlung des Monatsbeitrages abgezogen sind.

Welche Möglichkeiten habe ich, das Essensgeld zu bezahlen?

Sie können uns eine schriftliche Einzugsermächtigung (siehe Dokumente) erteilen und wir buchen den fälligen Betrag monatlich von Ihrem Konto ab. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Essensgeld jeden Monat selbst zu überweisen. Hierbei empfehlen wir die Einrichtung eines Dauerauftrags.

(Hinweis: neue Einzugsermächtigungen können erst berücksichtigt werden, wenn vorherige Forderungen bezahlt sind und ein Konto ausgeglichen ist.)

Warum bekomme ich eine Rechnung vom Landratsamt?

Das Landratsamt ist zuständig für die finanzielle Abwicklung der Schülerverpflegung. Deshalb werden die Rechnungen für das Mittagessen vom Landratsamt erstellt und auch die Bezahlung erfolgt über das Landratsamt.