Trinkwasser und Umwelthygiene
Trinkwasser
Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser muss gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Für die Einhaltung der geforderten Trinkwasserqualität sind die Wasserversorgungsunternehmen sowie ab der Übergabe des Trinkwassers in die Trinkwasser-Installationen von Gebäuden auch die Betreiber einer Einrichtung bzw. Haus- und Wohnungsbesitzer verantwortlich. Qualitätskriterien für unser Trinkwasser sind im Einzelnen in der Trinkwasserverordnung festgelegt.
Aufgabe der Gesundheitsämter ist es, die Einhaltung der Qualitätskriterien zu überwachen.
Die Enzkreiskommunen und die Stadt Pforzheim beziehen ihr Trinkwasser aus Brunnen oder Quellen örtlicher Wasserversorger und teilweise auch von Fremdversorgern, wie etwa von der Bodenseewasserversorgung, dem Zweckverband der Mannenbachwasserversorgung oder dem Zweckverband der Schwarzwaldwasserversorgung. Fremdwasser wird entweder zu 100 Prozent oder aber anteilig gemischt mit Eigenwasser an die Verbraucher abgegeben.
Informationen zum Thema Trinkwasser
Trinkwasser - Verunreinigungen melden
Trinkwasserüberwachung:
Nichtamtlicher Volltext der Trinkwasserverordnung:
https://www.dvgw.de/themen/wasser/trinkwasserverordnung/volltext-der-trinkwasserverordnung/
Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen in Baden-Württemberg:
https://www.verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Trinkwassersicherheit
Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung – 17. Änderung:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/3521/dokumente/200114_21._bekanntmachung_der_liste_der_aufbereitungsstoffe_und_desinfektionsverfahren_gemaess_ss_11_der_trinkwasserverordnung.pdf
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser:
http://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser
https://www.dvgw.de/themen/wasser
https://www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/legionellen/
Formulare und Merkblätter:
Schwimm- und Badewasser, Badegewässer
Überwachung der Schwimmbäder
Das Gesundheitsamt überwacht regelmäßig die Frei- und Hallenbäder bezüglich des hygienischen Zustands von Räumlichkeiten, des Badewassers und der Duschen.
Grundlagen sind § 37 (2, 3) des Infektionsschutzgesetzes sowie § 9 des Gesundheitsdienstgesetzes B.-W. in Verbindung mit der DIN 19 643 und der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Die Überwachung umfasst eine Ortsbesichtigung sowie Untersuchungen des Bade- und Duschwassers bzw. Einsichtnahme in bereits vom Betreiber veranlasste Untersuchungen. Weiterhin bieten wir an, bei Neubau- und Umbaumaßnahmen zu beraten. Zu Baumaßnahmen wird darüber hinaus in der Regel von den Baurechtsbehörden eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes angefordert.
Überwachung von Badegewässern
Das einzige Badegewässer im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Enzkreis/Pforzheim ist der Tiefe See in Maulbronn. Kurz vor und während der Badesaison beproben wir den Tiefe See nach Vorgaben der Badegewässerverordnung in zweiwöchigem Abstand.
Die Badegewässerverordnung sieht in Paragraph 11 vor, dass der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden muss, sich zu beteiligen, wenn die Gemeinden jährlich die Liste der zu überwachenden Badegewässer erstellen, überprüfen und aktualisieren. Vorschläge, Bemerkungen oder auch Beschwerden können bei den Gemeinden, aber auch bei den zuständigen unteren Gesundheitsbehörden und unteren Wasserbehörden bei Stadt- und Landkreisen vorgebracht werden.
Erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind allerdings die Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden. Bei gesundheitlichen Fragestellungen und Fragen zur Überwachung der Wasserqualität gibt das Gesundheitsamt gerne weitere Auskünfte. Informationen zur Qualität von Badegewässern auch außerhalb des Enzkreises finden Sie in der Badegewässerkarte Baden-Württemberg.
Badegewässerkarte Baden-Württemberg:
https://badegewaesserkarte.landbw.de/
Badegewässerverordnung:
Weitere Informationen:
Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene
Chemische, biologische und physikalische Umweltfaktoren können Einfluss auf die menschliche Gesundheit nehmen.
Wenn Sie in diesem Zusammenhang Fragen zu
- Problemen im Wohnumfeld (z.B. Schadstoffe im Innenbereich, Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung, Geruchsbelästigungen)
- Schädlingen, Lästlingen, Parasiten im Wohnumfeld
- Wellen (Funk, Mobilfunk, Infraschall)
- Strahlen (Radon, Nuklidfreisetzung, Strahlen in der Medizin)
- Auswirkungen von Hitze und Klimawandel auf die Gesundheit
- möglichen Folgen der Digitalisierung für Kinder und Erwachsene
oder anderen Themen haben, dann rufen Sie uns an.
Wir können Sie über mögliche Probleme beraten bzw. informieren, ihnen Tipps geben, gesundheitliche Belastungen zu vermeiden und versuchen, Lösungsmöglichkeiten zu finden, wenn ein konkretes Problem vorliegt.
Unsere Beratung ist nicht mit einem Analyseangebot verbunden. Hierzu müssten Sie Kontakt mit einem Analyselabor aufnehmen. Sie müssten dann eine beauftragte Analytik auch selbst bezahlen.
Zu verschiedenen Themen können Sie sich informieren z.B. bei:
wer ist zuständig?
Kontakt zum Sachgebiet Trinkwasser und Umwelthygiene
Name/Funktion | Örtliche Zuständigkeit | Tel.-Nr. | |
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Frau Hillmann-Kruschel/ Hygienekontrolleurin |
Maulbronn, Mühlacker, Sternenfels, Neuenbürg, Engelsbrand |
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Herr Schuster/ Hygienekontrolleur |
Birkenfeld, Keltern, Remchingen, Kämpfelbach, Königsbach-Stein, Eisingen, Ispringen, Neulingen, Ölbronn-Dürrn, Ötisheim, Knittlingen, Illingen | 07231/308-9706 | |
Herr Siebenbaum/ Hygienekontrolleur |
Pforzheim, Neuenbürg (Schwimmbäder und Wasserversorgung) |
07231/308-9496 | |
Herr Ziegerer/ Hygienekontrolleur |
Straubenhardt, Kieselbronn, Niefern-Öschelbronn, Wurmberg, Wiernsheim, Wimsheim, Mönsheim, Friolzheim, Neuhausen, Tiefenbronn, Heimsheim | 07231/308-9731 | |
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Trinkwasser und Umwelthygiene Enzkreis/Pforzheim | 07231/308-9765 | |
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Trinkwasser und Umwelthygiene Enzkreis/Pforzheim | 07231/308-9657 |