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Fischerei

Wenn Sie in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben möchten, brauchen Sie einen Fischereischein. Um diesen zu bekommen, müssen Sie die zur Fischerei notwendige Sachkunde nachweisen, indem Sie die staatlich anerkannte Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Außerdem müssen Sie eine jährliche Fischereiabgabe bezahlen.

Um in einem bestimmten Gewässer die Fischerei ausüben zu können, benötigen Sie noch eine Erlaubnis der Eigentümer oder der Pächter des jeweiligen Fischereirechts.

Achtung: Wer an oder auf Gewässern, an denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, einsatzfähige Fanggeräte mit sich führt, handelt ordnungswidrig. Gleiches gilt für das Mitführen unerlaubter Fanggeräte oder Fangmittel an oder auf Gewässern.

So werden Sie Angler

Infos zu den Vorbereitungskursen, zur Fischerprüfung und zum Fischereischein finden sie auf der Internetseite des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.

Zeugnis der Fischereiprüfung verloren?

Wenn Sie Ihre Fischereiprüfung vor dem 01.01.2009 bestanden haben, können Sie bei uns eine Prüfungsbestätigung erhalten. Wir benötigen von Ihnen hierfür folgende Angaben:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Prüfungsjahr

Diese Leistung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenverordnung.