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Inhalt

Jagdschein

Für Jäger und Jägerinnen mit Hauptwohnsitz im Enzkreis, stellt die untere Jagdbehörde im Landratsamt Enzkreis die Jagdscheine aus. Ebenfalls zuständig sind wir für ausländische Jagdgäste, die zur Jagd im Enzkreis eingeladen sind.

Voraussetzungen


  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer jagderfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten. Der Jugendjagdschein kann maximal für die Dauer eines Jahres ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Für die Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Jagdscheins müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Verlängerung können Sie persönlich im Jagdamt oder schriftlich über den Postweg beantragen. Im zweiten Fall müssen Sie uns die notwendigen Unterlagen zusammen mit Ihrem Jagdschein zusenden. Sie erhalten dann nach Bearbeitung Ihren Jagdschein ebenfalls per Post zurück.

Antragstellung postalisch:

  1. Unterlagen per Post zusenden oder
  2. per Amtspost (Unterlagen in einem Umschlag mit Hinweis "Zur Weiterleitung an Jagdbehörde Enzkreis" in Ihrem Rathaus abgeben/einwerfen) oder
  3. Unterlagen im Umschlag mit Hinweis "An Jagdbehörde" bei uns im Briefkasten Landratsamt II, Östliche Karl-Friedrich-Str. 58, Pforzheim oder im Hauptgebäude Landratsamt I, Zähringerallee 3, Pforzheim einwerfen

Antragstellung persönlich:

Während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung. Wir empfehlen immer eine Terminvereinbarung.

Für die Erstausstellung eine Jagdscheines im Enzkreis, ist Ihr persönliches Erscheinen bei uns - nach Terminvereinbarung - notwendig.

Für ausländische Jagdgäste oder im Ausland lebende deutsche Staatsbürger bestehen andere Verfahrensabläufe. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig (derzeit mind. vier Wochen vor Ihrem Aufenthalt in Deutschland) mit uns in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

Ersterteilung Jagdschein:

  • Antragsformular
  • Nachweis über das Bestehen der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
  • Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung für den auszustellenden Zeitraum (ein oder drei Jahre)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein Passbild

Verlängerung Jagdschein:

  • Antragsformular
  • Jagdschein
  • Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung für den auszustellenden Zeitraum (ein oder drei Jahre)
  • ein Passbild neueren Datums, wenn Verlängerung des Jagdscheines nicht mehr möglich ist

Ersterteilung/Verlängerung eines Ausländer-Jagdscheins:

  • Antragsformular (bitte Unterlagen per E-Mail anfordern)
  • Jägerprüfung (übersetzt) oder gültigen ausländischen Jagdschein, der in Baden-Württemberg anerkannt ist
  • Versicherungsbestätigung für den auszustellenden Zeitraum (Tagesjagdschein – 14 Tage; ein Jahr)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Strafregister (gegebenenfalls übersetzt und nicht älter als drei Monate)
  • ein Passbild
  • Eine Einladung, wo die Jagd im Enzkreis stattfindet
  • Für die Erteilung/Verlängerung eines Ausländer-Jagdscheines benötigen wir in der Regel bis zu drei Wochen. Bitte planen Sie diesen Zeitraum für die Antragstellung ein.

Hinweise:

Der Jagdschein kann nur für den Zeitraum ausgestellt werden, für den Sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaften können der zuständigen Stelle den Versicherungsnachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Die Jagdhaftpflichtversicherung muss Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personen und 50.000 Euro für Sachschäden beinhalten.

Wir benötigen von Ihnen eine Versicherungsbestätigung. Beitragsrechnungen oder Beitragsquittungen können leider nicht anerkannt werden.

Gebühren und Jagdabgabe

Die Gebühren für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheines betragen im Enzkreis für den

  • 1-Jahresjagdschein: 94,00 Euro (inkl. Jagdabgabe 50,00 Euro),
  • 3-Jahresjagdschein: 236,00 Euro (inkl. Jagdabgabe 150,00 Euro),
  • Tagesjagdschein: 69,00 Euro (inkl. Jagdabgabe 25,00 Euro),
  • 1-Jahresjagdschein für Falkner: 80,00 Euro (inkl. Jagdabgabe 50,00 Euro),
  • 3-Jahresjagdschein für Falkner: 207,00 Euro (inkl. Jagdabgabe 150,00 Euro),
  • Tagesjagdschein für Falkner: 59,00 Euro (inkl. Jagdabgabe 25,00 Euro),
  • Jugendjagdschein: 94,00 Euro (inkl. Jagdabgabe 50,00 Euro).

Die Jagdabgabe wird an das Land Baden-Württemberg abgeführt und wird verwendet für:

  • Jagdförderung
  • jagdliche Forschung
  • wildbiologische Forschung
  • Wildschadensverhütung

Änderung der Adresse beantragen

Wenn Sie umziehen, müssen Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder auf dem Postweg beantragen.

Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

Erforderliche Unterlagen

  • geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Jagdschein