Unterbringung UND VERSORGUNG
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbenden sowie den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens, längstens jedoch für 24 Monate, ist der Enzkreis als untere Aufnahmebehörde für die Unterbringung der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften (vorläufige Unterbringung) zuständig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Unterbringung betreuen und verwalten die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises und regeln die Verteilung der Flüchtlinge auf die Landkreiskommunen im Wege der Anschlussunterbringung.
Das Team Versorgung ist für die Sicherstellung des Lebensunterhalts von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen, die sich tatsächlich im Enzkreis aufhalten und über kein Einkommen und Vermögen verfügen, zuständig. Hiervon umfasst sind die Gewährung von Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die medizinische Versorgung sowie Ansprüche auf Bildung und Teilhabe.
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: