Sozialplanung für Menschen in Wohnungsnot
Die Zahl der Menschen, die wohnungslos werden oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, wird in den kommenden Jahren weiter steigen.
Für die Unterbringung wohnungsloser Menschen ist diejenige Gemeinde zuständig, in der die Betroffenen ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
Die Sozialplanung für Menschen in Wohnungsnot basiert auf zielgerichteten Maßnahmen, um „...leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind…“ vorübergehend zu unterstützen, um ihnen Anschubmöglichkeiten zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu geben. § 67ff SGB XII.
Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe als Brückenfunktion, um langfristig soziale Schwierigkeiten zu überwinden und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Eine wichtige Rolle spielt hierbei die (Weiter-)Entwicklung und Förderung präventiver Ansätze zur Vermeidung von Wohnungsverlust.