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Einbürgerungen/
Personenstandswesen/
NAMENSÄNDERUNGEN

Wir klären z.B. Anfragen zu einer möglichen Einbürgerung, oder besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten einer öffentlichen-rechtlichen Namensänderung.
Als Standesamtsaufsicht prüfen und beraten wir zudem die Standesämter im Enzkreis.

 

Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsrecht

Sie sind ausländischer Staatsangehöriger im Enzkreis und wollen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne darüber, welche Einbürgerung für Sie möglich ist, und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Einbürgerung - Anspruchseinbürgerung

Einbürgerung - Ermesseneinbürgerung

Einbürgerung als Ehemann oder Ehefrau einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragen

Feststellung der Staatsangehörigkeit
Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Weitere Informationen zum Antrag und den notwendigen Unterlagen erhalten Sie direkt bei uns.
 

öffentlich rechtliche Namensänderung

Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter.

Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz

Standesamtaufsicht

Unsere Aufgaben gliedern sich in:

  • Fachaufsicht über die Standesämter im Enzkreis
  • Beratung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
  • Beteiligung an gerichtlichen Berichtigungsverfahren
  • Bearbeitung vorlagepflichtiger Vorgänge

Diese Aufgaben betreffen vor allem die Zusammenarbeit mit den Standesämtern im Landkreis. Wenden Sie sich deshalb in allen Fragen daher zunächst an Ihr zuständiges Standesamt