Einbürgerungen/
Personenstandswesen/
NAMENSÄNDERUNGEN
Wir klären z.B. Anfragen zu einer möglichen Einbürgerung, oder besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten einer öffentlichen-rechtlichen Namensänderung.
Als Standesamtsaufsicht prüfen und beraten wir zudem die Standesämter im Enzkreis.
Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsrecht
Sie sind ausländischer Staatsangehöriger im Enzkreis und wollen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne darüber, welche Einbürgerung für Sie möglich ist, und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Einbürgerung - Anspruchseinbürgerung
Einbürgerung - Ermesseneinbürgerung
Einbürgerung als Ehemann oder Ehefrau einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragen
Feststellung der Staatsangehörigkeit
öffentlich rechtliche Namensänderung
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter.
Standesamtaufsicht
Unsere Aufgaben gliedern sich in:
- Fachaufsicht über die Standesämter im Enzkreis
- Beratung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
- Beteiligung an gerichtlichen Berichtigungsverfahren
- Bearbeitung vorlagepflichtiger Vorgänge
Diese Aufgaben betreffen vor allem die Zusammenarbeit mit den Standesämtern im Landkreis. Wenden Sie sich deshalb in allen Fragen daher zunächst an Ihr zuständiges Standesamt