Schülerbeförderung
Der Enzkreis ist verantwortlich für die Beförderung der Schüler zu den Schulen im Enzkreis sowie zu den kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Außerdem ist das Amt für Nachhaltige Mobilität zuständig für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten. Der Enzkreis erstattet die notwendigen Beförderungskosten der Fahrten zwischen Wohnung und Schule nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKE), sofern eine Schule im Enzkreis oder eine Schule in der Trägerschaft des Enzkreises besucht wird. Informationen hierzu finden Sie hier: Zur Dienstleistung Schülerbeförderung