Straßenrecht und -liegenschaftsverwaltung
Wesentliche Aufgaben des Bereichs Straßenrecht sind:
- Abwicklung von Sondernutzungserlaubnissen und Gestattungsverträgen
- Stellungnahmen zu Bauvorhaben Dritter aus straßenbaulicher Sicht
Bei der Straßenliegenschaftsverwaltung wird der notwendige Grunderwerb abgewickelt, welcher für Zwecke des Straßenbaus und für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen benötigt wird.