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Asylrecht

Asylrecht und Aufenthaltsstatus

Über den Antrag eines Asylbewerbers entscheidet zentral das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Aus der Entscheidung ergibt sich, ob ein Mensch anerkannt wird und welchen Aufenthaltsstatus er bekommt oder ob er in sein Herkunftsland zurückkehren muss.

Während des Asylverfahrens sind wir ihr Ansprechpartner (z.B. für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels), sofern Sie dem Enzkreis zugewiesen und hier wohnhaft sind.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Unter den Flüchtlingen sind zahlreiche Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer Verwandter nach Deutschland gekommen sind. Für sie ist das Jugendamt zuständig.


Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: 07231 308-9608

Autor: Der Systemadministrator