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Gebäudeaufnahme

Das Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg verpflichtet die Grundstückseigentümer, der unteren Vermessungsbehörde anzuzeigen, wenn ein Gebäude neu errrichtet, in seiner Grundfläche oder Nutzung verändert oder abgebrochen ist. Damit tragen sie bei, dass unsere Unterlagen immer auf dem neuesten Stand sind.
 

 

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