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Naturschutz

Der Schutz von Natur und Landschaft ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Dieser stellen wir uns auf vielfältige Weise. Wir beraten Sie über alle Fragen des Naturschutzrechtes, wie zum Beispiel den Artenschutz oder die Sicherung unserer Schutzgebiete. Unsere Beratung umfasst sowohl rechtliche wie auch fachliche Fragen.

Wichtig ist uns die Zusammenarbeit mit Partnern in der Region. Dazu gehören:

  • das PLENUM Heckengäu
  • die Naturparke "Stromberg" und "Schwarzwald Mitte/Nord"

Seit vielen Jahren betreiben wir aktive Landschaftspflege. Diese findet im wesentlichen in Schutzgebieten statt. Außerdem betreuen wir Projekte, die gezielt einzelne Arten oder Lebensräume fördern.

Gestalten Sie Ihre Freizeit - Willkommen in der Natur

Den Enzkreis genießen: wer denkt dabei nicht an unsere einzigartige Natur. Sie ist geprägt von den Hügeln des Kraichgaus, Stromberg, des Heckengäu und des Nordschwarzwaldes. Dazwischen fließen Enz, Nagold, Würm und Pfinz.

Seien Sie in unserer Natur willkommen und erholen Sie sich gut.

Ehrenamtlicher Naturschutz

In Baden-Württemberg besteht der ehrenamtliche Naturschutz aus zwei Säulen: Naturschutzwarte und Naturschutzvereinigungen

Ohne ehrenamtliches Engagement würde im Naturschutz eine  wesentliche Stütze fehlen. Wir schätzen unsere Zusammenarbeit mit den Naturschutzbeauftragten, Naturschutzwarten und Naturschutzvereinigungen. Die Naturschutzvereinigungen sind im Landesnaturschutzverband zusammengeschlossen. Für den Naturschutz in der Region ist auch das Naturschutzzentrum in Pforzheim aktiv; dort hat der Regionalverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Geschäftsstelle.

Wer ist zuständig?

Naturschutzamt

Östliche Karl-Friedrich-Straße 58

75175 Pforzheim

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Artenschutz

Artenschutz hat globale Bedeutung: Aufgaben des Artenschutzes sind vielfältiger Natur.

Hauptaufgabe ist der Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten des Enzkreises. Diese oft seltenen oder besonders attraktiven Arten müssen vor allem vor Beeinträchtigungen durch den Menschen geschützt werden.

Während sich das natürliche Aussterben und Verschwinden von Arten früher über lange Zeiträume hinzog, ist dieser Vorgang besonders seit dem letzten Jahrhundert extrem beschleunigt worden.

Das wichtigste Ziel des Artenschutzes ist die Erhaltung der Artenvielfalt. Dies setzt allerdings voraus, dass lebensfähige Populationen in geeigneten Lebensräumen ohne negative Beeinflussung durch den Menschen existieren können. Dafür machen wir uns durch Schutzaktionen stark.

Schutzkulissen

Durch vielfältige Nutzungsansprüche an Natur und Landschaft zeigt sich verstärkt die Notwendigkeit, Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen. Ein Instrumentarium hierzu ist der Flächenschutz, nämlich die Ausweisung von Schutzgebieten. Für die Zuordnung zu einer Schutzgebietskategorie sind der beabsichtigte Schutzzweck sowie die vorhandene naturnahe Ausstattung wesentliche Kriterien. Für jedes Schutzgebiet (außer den FFH- und Vogelschutzgebieten) ist eine Rechtsverordnung erlassen.

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) führt ein elektronisches Verzeichnis über alle Schutzgebiete. Dazu gehören insbesondere die Karten über die Gebietsabgrenzungen. Originale der Verordnungen können Sie auch gerne in unserem Hause einsehen können. Es wird zwischen folgenden Schutzgebietsarten unterschieden:

Wer ist zuständig?

Naturschutzamt

Östliche Karl-Friedrich-Straße 58

75175 Pforzheim

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Biotope

Ein „Biotop“ bezeichnet allgemein einen Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Dieser Lebensraum ist einheitlich in seiner ökologischen Ausstattung und eindeutig abgrenzbar gegenüber anderen Lebensraum- bzw. Biotoptypen. Dies können zum Beispiel Feldhecken und Feldgehölze, naturnahe Bachläufe, Weiher, Grünlandgesellschaften, Ackerland und Waldbestände sein.

Naturdenkmäler

Im Enzkreis befinden sich zahlreiche Naturdenkmäler. Sie sind Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist.

Im Enzkreis haben wir in vielen Gemeinden Naturdenkmäler ausgewiesen. Die Stadt Mühlacker ist für Naturdenkmäler in ihrem Stadtgebiet und in Ötisheim zuständig.

Naturdenkmäler unterliegen als lebende Objekte den natürlichen Veränderungen. Soweit es sich um Bäume handelt, altern sie oder können durch Unwetter oder ähnliches Schäden erleiden. In diesen Fällen ist der Grundstückseigentümer verantwortlich für die Beseitigung von Missständen. Da auch wirfür den Zustand der Naturdenkmäler verantwortlich sind, beraten wir Sie gerne. Routinemäßig überprüfen wir in mehrjährigen Abständen den Zustand der Naturdenkmäler. Sollten wir Handlungsbedarf feststellen, geben wir die Information an die jeweilige Gemeindeverwaltung weiter.

Erdauffüllungen

Wo soll die Erdauffüllung stattfinden? Wenn Sie eine Erdauffüllung im Innenbereich (also in der geschlossenen Ortslage) durchführen möchten, ist im Wesentlichen das Baurecht zu beachten.

Erdauffüllungen im Außenbereich sind bis zu einer Fläche von 500 m² baurechtlich verfahrensfrei. Sind jedoch Schutzgebiete (Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz) betroffen, kann eine Genehmigung nach dem jeweiligen Fachrecht erforderlich sein. Der Bodenschutz ist ebenfalls zu beachten.