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Umgang mit Abfällen

Die Abfallvermeidung und Abfallentsorgung wird vor allem durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Im Vordergrund steht heute die Eigenverantwortung von Wirtschaft und Verbraucher für die Entstehung von Abfällen. Oberstes Ziel ist die Vermeidung von Abfällen. Wenn dies nicht möglich ist, ist in Deutschland nach dem Grundsatz der sogenannten "Abfallhierarchie" zu verfahren.  Vor einer Beseitigung der Abfälle ist demnach zu prüfen, ob diese wiederverwendet, recycelt oder einer sonstigen Verwertung zugeführt werden können.

Wir unterscheiden:

  • nicht gefährliche Abfälle
  • Abfälle, die in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosionsgefährdend oder brennbar sind

Was sind unsere Aufgaben?

  • Beratung von Erzeugern, Beförderern, Händlern, Maklern und Entsorgern von Abfällen
  • Bestätigung von Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Erteilung von Erlaubnissen nach § 54  Kreislaufwirtschaftsgesetz für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
  • Überwachung von Entsorgungswegen
  • Bekämpfung "wilder" Abfallablagerungen

  "Private" Abfälle:

Die Entsorgung privater Abfälle - von der Hausmüllabfuhr bis zur Einrichtung von Recyclinghöfen und Häckselplätzen - ist Aufgabe des Amtes für Abfallwirtschaft. Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf der Entsorgungsplattform des Enzkreises.