Tiergesundheit
Tierhalter-Registrierungspflicht
Die prophylaktischen Maßnahmen sind von erheblicher praktischer Bedeutung, denn überall und zu jeder Zeit können dort, wo Tiere gehalten werden, Tierkrankheiten ausbrechen. Deshalb gilt der Grundsatz, dass vorbeugende Maßnahmen auch in seuchenfreien Zeiten gelten müssen.
Bei Seuchengefahr (z.B. Vogelgrippe oder Maul- und Klauenseuche) ist es für uns äußerst wichtig, jeden einzelnen Standort gefährdeter Tierarten zu kennen. Deshalb müssen sich Tierhalter unter folgenden Voraussetzungen neben der Tierseuchenkasse auch bei uns registrieren lassen:
Registrierungspflichtige Tierarten
Einhufer, Enten Fasane, Gänse, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Rinder, Schafe, Schweine, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Ziegen
Registrierungs- und Meldeumfang
- Bei Beginn der Betriebstätigkeit
- Namen, Anschrift und Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere mit Nutzungsart und Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart
Anzeigepflichtige Tierseuchen
Anzeigepflichtige Tierseuchen werden aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung mit staatlichen Mitteln bekämpft. Voraussetzung für die Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuchen ist, dass wir unverzüglich über den Seuchenausbruch oder -verdacht in Kenntnis gesetzt werden. Zur Anzeige verpflichtet sind die Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, wenn sie bei Tieren den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche feststellen oder Erscheinungen beobachten, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen. Gleichzeitig müssen die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden.
Folgende Tierseuchen sind anzeigepflichtig:
- Afrikanische Pferdepest
- Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Ansteckende Schweinelähmung (Teschener Krankheit)
- Aujeszkysche Krankheit
- Beschälseuche der Pferde
- Blauzungenkrankheit
- Bösartige oder amerikanische Faulbrut
- Bovine Herpes Virus Typ 1-Infektion (BHV-1)
(alle Formen von IBR/IPV) - Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE)
- Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
- Enzootische Leukose der Rinder
- Geflügelpest
- Infektiöse Anämie der Einhufer
- Infektiöse Anämie der Salmoniden (ISA)
- Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN)
- Klassische Schweinepest (KSP)
- Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)
- Lungenseuche der Rinder
- Maul- und Klauenseuche
- Milzbrand
- Newcastle-Krankheit (ND)
- Pest der kleinen Wiederkäuer
- Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen)
- Pockenseuche der Schafe und Ziegen
- Psittakose
- Rauschbrand
- Rifttal-Fieber
- Rinderpest
- Rotz
- Salmonellose Rinder
- Scrapie (Traberkrankheit der Schafe und Ziegen)
- Stomatitis vesicularis
- Tollwut
- Trichomonadenseuche der Rinder
- Tuberkulose der Rinder
- Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD)
- Vibrionenseuche der Rinder
- Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden (VHS)
Meldepflichtige Tierkrankheiten
Meldepflichtige Tierkrankheiten werden in der Regel nicht staatlich bekämpft. Mit der Meldepflicht soll lediglich ein ständiger Überblick über die Verbreitung und Häufigkeit bestimmter Seuchen gewonnen werden, um eine Beurteilungsgrundlage zu erhalten, ob eine staatliche Bekämpfung erforderlich ist. Die meldepflichtigen Personen sind Tierärzte und die Leiter von Untersuchungseinrichtungen.
Diese Tierkrankheiten sind meldepflichtig:
- Ansteckende Gehirn-Rückenmarkentzündung der Einhufer (Bornasche Krankheit)
- Ansteckende Metritis des Pferdes (CEM)
- Bösartiges Katarrhalfieber des Rindes (BKF)
- Bovine Virusdiarrhoe oder Mucosal-Disease (BVD oder MD)
- Chlamydienabort des Schafes / "Virusabort" der Schafe
- Ecthyma contagiosum (Lippengrind der Schafe und Ziegen)
- Equine Virus-Arteritis-Infektion / Infektiöse Arteritis des Pferdes - Pferdearteritis
- Euterpocken des Rindes
- Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC)
[Infektiöse Bauchwassersucht (IBW) und Schwimmblasenentzündung (SBE)] - Geflügelpocken
- Gumboro-Krankheit / Infektiöse Bursitis des Huhnes
- Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT)
- Infektiöse Pankreasnekrose der Forellen und forellenartigen Fische (IPN)
- Leptospirose
- Listeriose
- Mareksche Krankheit (akute Form) / Infektiöse Hühnerlähmung
- Ornithose (außer Psittakose)
- Paratuberkulose des Rindes
- Q-Fieber
- Rhinitis atrophicans (Schnüffelkrankheit)
- Säugerpocken
- Stomatitis papulosa des Rindes
- Toxoplasmose
- Transmissible Virale Gastroenteritis des Schweines (TGE)
- Tuberkulose des Geflügels
- Tularämie ("Nagerpest")
- Visna - Maedi - Erkrankung des Schafes