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Tiergesundheit

Erfahren Sie hier mehr, welche Tierarten registrierungspflichtig sind und was Sie bei bestimmten Tierseuchen sowie Tierkrankheiten beachten müssen.

Tierhalter-Registrierungspflicht

Die prophylaktischen Maßnahmen sind von erheblicher praktischer Bedeutung, denn überall und zu jeder Zeit können dort, wo Tiere gehalten werden, Tierkrankheiten ausbrechen. Deshalb gilt der Grundsatz, dass vorbeugende Maßnahmen auch in seuchenfreien Zeiten gelten müssen.

Bei Seuchengefahr (z.B. Vogelgrippe oder Maul- und Klauenseuche) ist es für uns äußerst wichtig, jeden einzelnen Standort gefährdeter Tierarten zu kennen. Deshalb müssen sich Tierhalter unter folgenden Voraussetzungen neben der Tierseuchenkasse auch bei uns registrieren lassen:

Registrierungspflichtige Tierarten

Einhufer, Enten Fasane, Gänse, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Rinder, Schafe, Schweine, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Ziegen

Registrierungs- und Meldeumfang

  • Bei Beginn der Betriebstätigkeit
  • Namen, Anschrift und Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere mit Nutzungsart und Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Anzeigepflichtige Tierseuchen werden aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung mit staatlichen Mitteln bekämpft. Voraussetzung für die Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuchen ist, dass wir unverzüglich über den Seuchenausbruch oder -verdacht in Kenntnis gesetzt werden. Zur Anzeige verpflichtet sind die Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, wenn sie bei Tieren den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche feststellen oder Erscheinungen beobachten, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen. Gleichzeitig müssen die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden.

Folgende Tierseuchen sind anzeigepflichtig:

  1. Afrikanische Pferdepest
  2. Afrikanische Schweinepest (ASP)
  3. Ansteckende Schweinelähmung (Teschener Krankheit)
  4. Aujeszkysche Krankheit
  5. Beschälseuche der Pferde
  6. Blauzungenkrankheit
  7. Bösartige oder amerikanische Faulbrut
  8. Bovine Herpes Virus Typ 1-Infektion (BHV-1)
    (alle Formen von IBR/IPV)
  9. Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE)
  10. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
  11. Enzootische Leukose der Rinder
  12. Geflügelpest
  13. Infektiöse Anämie der Einhufer
  14. Infektiöse Anämie der Salmoniden (ISA)
  15. Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN)
  16. Klassische Schweinepest (KSP)
  17. Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)
  18. Lungenseuche der Rinder
  19. Maul- und Klauenseuche
  20. Milzbrand
  21. Newcastle-Krankheit (ND)
  22. Pest der kleinen Wiederkäuer
  23. Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen)
  24. Pockenseuche der Schafe und Ziegen
  25. Psittakose
  26. Rauschbrand
  27. Rifttal-Fieber
  28. Rinderpest
  29. Rotz
  30. Salmonellose Rinder
  31. Scrapie (Traberkrankheit der Schafe und Ziegen)
  32. Stomatitis vesicularis
  33. Tollwut
  34. Trichomonadenseuche der Rinder
  35. Tuberkulose der Rinder
  36. Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD)
  37. Vibrionenseuche der Rinder
  38. Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden (VHS)

Meldepflichtige Tierkrankheiten

Meldepflichtige Tierkrankheiten werden in der Regel nicht staatlich bekämpft. Mit der Meldepflicht soll lediglich ein ständiger Überblick über die Verbreitung und Häufigkeit bestimmter Seuchen gewonnen werden, um eine Beurteilungsgrundlage zu erhalten, ob eine staatliche Bekämpfung erforderlich ist. Die meldepflichtigen Personen sind Tierärzte und die Leiter von Untersuchungseinrichtungen.

Diese Tierkrankheiten sind meldepflichtig:

  1. Ansteckende Gehirn-Rückenmarkentzündung der Einhufer (Bornasche Krankheit)
  2. Ansteckende Metritis des Pferdes (CEM)
  3. Bösartiges Katarrhalfieber des Rindes (BKF)
  4. Bovine Virusdiarrhoe oder Mucosal-Disease (BVD oder MD)
  5. Chlamydienabort des Schafes / "Virusabort" der Schafe
  6. Ecthyma contagiosum (Lippengrind der Schafe und Ziegen)
  7. Equine Virus-Arteritis-Infektion / Infektiöse Arteritis des Pferdes - Pferdearteritis
  8. Euterpocken des Rindes
  9. Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC)
    [Infektiöse Bauchwassersucht (IBW) und Schwimmblasenentzündung (SBE)]
  10. Geflügelpocken
  11. Gumboro-Krankheit / Infektiöse Bursitis des Huhnes
  12. Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT)
  13. Infektiöse Pankreasnekrose der Forellen und forellenartigen Fische (IPN)
  14. Leptospirose
  15. Listeriose
  16. Mareksche Krankheit (akute Form) / Infektiöse Hühnerlähmung
  17. Ornithose (außer Psittakose)
  18. Paratuberkulose des Rindes
  19. Q-Fieber
  20. Rhinitis atrophicans (Schnüffelkrankheit)
  21. Säugerpocken
  22. Stomatitis papulosa des Rindes
  23. Toxoplasmose
  24. Transmissible Virale Gastroenteritis des Schweines (TGE)
  25. Tuberkulose des Geflügels
  26. Tularämie ("Nagerpest")
  27. Visna - Maedi - Erkrankung des Schafes