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Kommunal- und Prüfungsamt

Das Kommunal- und Prüfungsamt erbringt unabhängige und objektive Beratungs- und Prüfungsleistungen für den Enzkreis. Organisatorisch ist das Amt direkt dem Landrat zugeordnet. Die Aufgaben gliedern sich in folgende drei Themenfelder: Rechtsaufsicht, Wahlen und Revision.

Die Rechtsaufsicht, oft auch als Kommunalaufsicht bezeichnet, ist Ansprechpartner für die Städte und Gemeinden im Enzkreis und berät diese in Fragen des öffentlichen Rechts, insbesondere des Kommunalrechts, Gemeindewirtschaftsrechts, Steuerrechts und Abgabenrechts. Neben der Beratung gibt es anzeigepflichtige, vorlagepflichtige und genehmigungspflichtige Vorgänge, die von der Rechtsaufsicht zu prüfen sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

Bei den Gemeinderats- und Ortschaftswahlen sowie den Bürgermeisterwahlen ist das Kommunal- und Prüfungsamt Wahlprüfungsbehörde. Hierzu gehören sowohl die Beratung der Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl als auch die Prüfung der Wahl von Amtswegen und eventuelle Wahlanfechtungen.

Bei der Kreistagswahl obliegt ihr die Organisation und Durchführung der Wahl sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses.

Bei den Landtags-, Bundestags- und Europawahlen ist sie für die Organisation und Ermittlung der Wahlergebnisse verantwortlich. Die Durchführung obliegt den Städten und Gemeinden.

Das Kommunal- und Prüfungsamt nimmt die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts wahr. Es erbringt Beratungs- und Prüfungsleistungen für den      Enzkreis und entlastet durch eine wirksame örtliche Prüfung die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bei den überörtlichen Turnusprüfungen. Neben den gesetzlichen und übertragenen Aufgaben unterstützt das Kommunal- und Prüfungsamt durch Beratung, Begleitung und Beteiligung den Kreis bei der rechtmäßigen und wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung.

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