Grenzfeststellung
Wir kennen Ihre Grenzen.
Bei Grenzfeststellungen werden im Auftrag der Grundstückseigentümer oder sonstigen Beteiligten, vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage hin überprüft. Fehlende Grenzzeichen werden mit den Festlegungen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen und auf Antrag mit Grenzsteinen bzw. Bolzen abgemarkt. Die Grenzzeichen markieren den örtlichen Grenzverlauf.