Soziales Entschädigungsrecht (SER)
Staatliche Entschädigungen werden geleistet, wenn eine Gesundheitsschädigung oder der Tod einer Person ein besonderes Opfer für die Gemeinschaft darstellt. Einzelheiten regeln folgende Gesetze:
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Zivildienstgesetz (ZDG)
- Häftlingshilfegesetz (HHG)
- Infektionsschutzgesetz (IFSG)
- SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG)
Die Versorgung nach diesen Gesetzen wird in Form von Geldleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädischen Hilfsmitteln, Kuren sowie verschiedenen anderen Leistungen gewährt.
Die Landratsämter Enzkreis und Karlsruhe kooperieren bei der Versorgung im Sozialen Entschädigungsrecht. Anträge auf Versorgung werden in Karlsruhe bearbeitet.
Für weitere Informationen und zur Beantragung von Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht wenden Sie sich bitte an:
Landratsamt Karlsruhe
Gemeinsame Dienststelle Soziales Entschädigungsrecht
Landkreis Karlsruhe und Enzkreis
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Tel. 0721/936-50