Einzelbetriebliche Förderung
Die Landwirtschaft ist als wirtschaftlicher Akteur im ländlichen Raum Nahrungsmittel- und Rohstofferzeuger sowie gleichzeitig Garant für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft. Die Agrarinvestitionsförderung im landwirtschaftlichen Betrieb sichert Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe wird gestärkt sowie die Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel unterstützt. Regionale Erzeugung ist ein wichtiger Beitrag zur Eigenversorgung der Region und reduziert gleichzeitig Transportkosten und Umweltbelastungen.
Mit der flächendeckenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftung wird eine vielfältige und attraktive Kulturlandschaft erhalten und die Basis für Naherholung und Tourismus geschaffen. Eine intakte Landschaft ist zudem ein wichtiger Standortvorteil für den Zuzug junger Familien und Ansiedlung von Arbeitsplätzen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Teil A:
Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft
Ziel:
Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, insbesondere:
Verbesserung der Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen und Erhalt der biologischen Vielfalt.
Erfüllung besonderer Anforderungen im Bereich Tierschutz.
Teil B:
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung
Ziel:
Die Förderung bezieht sich auf die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen im ländlichen Raum, der Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und der Erleichterung des Strukturwandels. Gefördert werden Investitionen hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Hier finden Sie die aktuell zugelassenen Beratungsorganisationen.