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Ehrenamtliche Vormundschaften

  1. Flyer Ehrenamtliche Vormundschaften

Ein Video von und für Jugendliche und Fachkräfte: 

Leben verändern - Vormund werden

Was versteht man unter „ehrenamtlicher Vormundschaft“?

Kinder und Jugendliche brauchen eine erwachsene Person an ihrer Seite, die sich um sie kümmert, der sie vertrauen können und die sie auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleitet. In der Regel wird diese Aufgabe von den Eltern übernommen, denn in Deutschland dürfen Minderjährige nicht ohne rechtliche Vertretung sein. Wenn jedoch Eltern aus unterschiedlichen Gründen, wie beispielsweise Krankheit, Abwesenheit, Tod oder Erziehungsunfähigkeit, ihre elterliche Sorge und damit die rechtliche Vertretung nicht ausüben können, dann bestellt das Familiengericht einen sogenannten „Vormund“. Dieser setzt sich für die Interessen des Kindes oder Jugendlichen, Mündel genannt, ein und trifft alle wichtigen Entscheidungen für und mit ihm.

Größtenteils wird diese Aufgabe durch Amtspersonen des Jugendamtes wahrgenommen, aber auch engagierte Bürgerinnen und Bürger können als ehrenamtlicher Vormund die gesetzliche Vertretung Minderjähriger übernehmen. Durch ihre persönliche Betreuung können sie zu einer stabilen und unterstützenden Bezugsperson des jungen Menschen werden. Nicht selten entsteht eine prägende Beziehung, die oft über die Volljährigkeit hinausgeht und dem Mündel die Chance bietet, gestärkt in ein selbstständiges Leben zu starten.

Das Jugendamt sucht für diese verantwortungsvolle Aufgabe Menschen, die bereit sind, sich dafür langfristig und kontinuierlich zu engagieren.

Wer sind die Mündel?

Sie sind meist zwischen drei und 17 Jahren alt und wohnen in der Regel in Jugendhilfeeinrichtungen, um ihnen eine stabile Lebenssituation zu bieten.

Jüngere Mündel können auch bei Verwandten oder in Pflegefamilien untergebracht sein, um eine familiäre Betreuung zu gewährleisten.

Mündel können auch unbegleitete minderjährige Ausländer sein. Sie sind oft zwischen 15 und 17 Jahre alt und kommen überwiegend aus Krisenregionen wie Afghanistan, Syrien und anderen Ländern, die sie wegen Krieg, Armut oder Verfolgung verlassen mussten. Sie leben ohne Eltern in einem fremden Land und benötigen besondere Unterstützung, um sich bei uns in rechtlicher, sozialer und kultureller Hinsicht zurechtzufinden.

Was sind die Aufgaben eines „ehrenamtlichen Vormunds“?

  • dem minderjährigen Menschen zur Seite stehen
  • seine Interessen vertreten
  • schulische Angelegenheiten regeln
  • ihn bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive unterstützen
  • bei Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt mitwirken
  • Gesundheitsfürsorge für ihn wahrnehmen
  • den jungen Menschen im Asylverfahren vertreten
  • finanzielle Belange des Mündels abwickeln

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Sie sind bereit, ein längerfristiges, kontinuierliches und verantwortungsvolles Engagement zu übernehmen
  • Sie haben eine wertschätzende und offene Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen, deren Lebensweise und Kultur
  • Sie sind bereit zur Akzeptanz und Auseinandersetzung mit der Geschichte Ihres Mündels und seiner Herkunftseltern
  • Sie können mit Enttäuschungen umgehen und auch Entscheidungen anderer respektieren
  • Sie sind bereit zur Kooperation und Zusammenarbeit mit Familiengericht, Jugendamt und anderen Behörden und Institutionen
  • Sie sind belastbar und verfügen über Durchsetzungskraft, um die Interessen Ihres Mündels zu vertreten
  • Sie haben zeitliche Ressourcen für den persönlichen Kontakt zum Mündel und sind bereit einen Teil Ihrer Freizeit ehrenamtlich für seine Belange einzusetzen
  • Sie sind psychisch und physisch gesund
  • Sie leben in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen

Das brauchen Sie nicht:

  • Sie müssen den Mündel nicht im eigenen Haushalt aufnehmen
  • Sie brauchen keine genauen Kenntnisse über Herkunftsländer
  • Sie brauchen keine gesonderte berufliche oder pädagogische Ausbildung
  • Sie müssen keine finanziellen Mittel für das Mündel aufwenden
  • Sie benötigen keine rechtlichen Vorkenntnisse

Wie wird man „ehrenamtlicher Vormund“?

In fünf jeweils dreistündigen Schulungen vermitteln wir folgende Kenntnisse:

-       Rechtliche Grundlagen

-       Informationen zum System der Jugendhilfe

-       Lebenswelt der Mündel

-       Grundlagen des Aufenthalts und Asylrechts

-       Aufgaben und Pflichten eines Vormunds

 

Die Module werden in Form von Vorträgen, Erfahrungsberichten und Workshops angeboten und finden meist werktags von 16 bis 19 Uhr statt. Die Teilnahme ist Voraussetzung für eine Vermittlung über unser Jugendamt.

Die Vermittlung und das Kennenlernen zwischen Mündel und Ihnen erfolgt durch die Koordinierungsstelle Ehrenamtliche Vormundschaften. Dabei wird für den minderjährigen Menschen ein passender Vormund gesucht. Erst wenn beide, Mündel und ehrenamtliche Person, einverstanden sind, wird vom Jugendamt beim Familiengericht ein Antrag auf Übertragung der Vormundschaft gestellt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Kontaktieren Sie uns gerne:

Landratsamt Enzkreis

Jugendamt

Koordinierungsstelle Ehrenamtliche Vormundschaften

Zähringerallee 3

75177 Pforzheim

Telefon: 07231 308-9485

Mail: ehrenamtliche.vormundschaften@enzkreis.de

Gerne können Sie sich zunächst in einem unverbindlichen Gespräch informieren.

Bei weiterem Interesse erhalten Sie einen Selbstauskunftsbogen und wir vereinbaren ein persönliches Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen. Danach bekommen Sie eine Einladung zu unserer Qualifizierungsschulung.

FAQs:

Wieviel Zeit muss ich für eine Vormundschaft einplanen?

Der zeitliche Aufwand ist individuell abhängig von den Bedarfen des Mündels und der Bereitschaft des Vormunds neben einem verpflichtenden Treffen pro Monat zusätzliche Kontakte anzubieten. Durchschnittlich sind ca. 10 Stunden im Monat realistisch. In der Kennenlernphase zu Beginn der Vormundschaft und in Krisenzeiten kann der Zeitbedarf höher sein.

Wie viele Mündel muss ich als ehrenamtlicher Vormund übernehmen?

Ein Mündel pro Vormund ist die Regel.

Was mache ich, wenn ich während der Vormundschaft auf Schwierigkeiten stoße?

Bei Fragen und Schwierigkeiten sind das Jugendamt und die Koordinierungsstelle Ehrenamtliche Vormundschaften für Sie da und unterstützen mit Rat und Tat.

Wie lange dauert eine Vormundschaft?

Rechtlich bis das Kind volljährig ist. Die meisten Vormünder begleiten ihre ehemaligen Mündel auch darüber hinaus in Form einer Mentorenschaft.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung?

Für die mit Ihrer Arbeit verbundenen Aufwendungen können Sie auf Antrag eine Aufwandspauschale in Höhe von 425,00 € pro Jahr vom zuständigen Amtsgericht erhalten.