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Wohngeld

Wohngeld beantragen

Wohngeld Plus

Ab 2023 sollen Haushalte mit kleinem Einkommen Anspruch auf Wohngeld haben. Diese Wohngeldreform bringt höheres Wohngeld für mehr Berechtigte.

Wer?

Haushalte mit geringem Einkommen. Dazu zählen: Familien, Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, Bezieher von Arbeitslosengeld I.

Das sind: Mieter*innen und Eigentümer*innen.

Wieviel?

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder. Außerdem ist eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente Bestandteil bei der Ermittlung des Wohngeldanspruches.

Vorab besteht die Möglichkeit, über

Wohngeldrechner 2023

selbst zu prüfen, ob man einen Anspruch auf Wohngeld hat. Ganz unverbindlich – versteht sich.

Wo?

Für alle Enzkreisgemeinden und die Stadt Mühlacker ist die Wohngeldstelle des Landratsamts Enzkreis zuständig.

Hausadresse: Zähringerallee 3 in 75177 Pforzheim
Telefon: Hotline der Wohngeldstelle - 07231 308-6830

Sie wollen einen Antrag stellen?

Über den nachfolgenden Link können Sie den Wohngeldantrag online stellen:

zum Online-Antrag über Service-BW

oder Sie nutzen die bundeseinheitlichen Wohngeldanträge:

Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

Checkliste zum Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss

Checkliste zum Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss

Vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen (siehe Checklisten) können Sie Ihren Antrag dann bei der Wohngeldstelle Enzkreis einreichen. Senden Sie bitte keine Originale ein, da diese nach dem Scannen vernichtet werden.

ergänzende Leistungen

Sie wollen einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung für eine Kindertageseinrichtung stellen?

Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Sie wollen Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen?

Bildungs- und Teilhabepaket

Allgemeine Informationen

Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

Höhe:

Abhängig vom Einzelfall.
Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.

Dauer:

In der Regel für 12 Monate.

Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.

Voraussetzungen

  • Ihr Gesamteinkommen liegt nicht über einer bestimmten Grenze.
    Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, das heißt maßgebend sind Ihre individuellen steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
  • Sie tragen die Kosten für den Wohnraum selbst. Wenn sie durch Dritte übernommen werden, können Sie kein Wohngeld erhalten.

Kein Wohngeld erhalten Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:

  • Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Bürgergeldes, auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen auf Übergangs- oder Verletztengeld
  • Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben

Ausnahmen:

  • Sie erhalten die Transferleistung ausschließlich als Darlehen oder die Transferleistung wurde abgelehnt, entzogen oder versagt.
  • Sie wechseln vom Bezug einer Transferleistung in das Wohngeld.
  • Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und daher bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.

Verfahrensablauf

Das Wohngeld beantragen Sie am besten schriftlich. Nutzen Sie das oben stehende Papierformular. Sie erhalten es auch bei der zuständigen Stelle.

Sie müssen unterschiedliche Papierformulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss).

Wenn Sie einen Erstantrag auf Mietzuschuss stellen möchten, können Sie auch den oben zur Verfügung stehenden Onlineantrag nutzen.

Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten.
Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Ihnen mitgeteilten Frist nach. Bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie ab dem 1. Tag des Monats der formlosen Antragstellung Wohngeld.

Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.

Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Anzahl der Haushaltsmitglieder.
  • Nachweis über die Miete (Mietvertrag etc.) oder Belastung (Darlehensvertrag etc.).
  • Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushalts (Arbeitseinkommen, Rente, Kindergeld etc.).

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

01.12.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Fristen

  • Erstantrag: keine
  • Anträge auf Weiterleistung: Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Weiterleistung frühzeitig, zum Beispiel zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes. So können Zahlungsunterbrechungen vermieden werden.

Kosten

keine

Hinweise

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

Wenn Sie im Bezug von Wohngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag. Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen. Den Link dazu finden Sie in den vertiefenden Informationen.

Vertiefende Informationen

Bearbeitungsdauer

Hinweise zur Wohngeldreform zum 1. Januar 2023:

Die Wohngeldbehörden haben viele Anträge erhalten. Die Bearbeitung des Antrages kann daher etwas länger dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld.