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Forstliche Förderung

Die Forstliche Förderung unterstützt die Ziele naturnaher Waldwirtschaft. Die privaten und kommunalen Waldeigentümer sollen in die Lage versetzt werden ihren Wald im Zeichen des Klimawandels wiederaufzubauen, umzubauen, zu erhalten und zu pflegen.

Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald oder den freiwilligen Nutzungsverzicht sind Leistungen für das Allgemeinwohl und sollen durch finanzielle Anreize gefördert werden.


Vertragsnaturschutz im Wald

Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel eine der großen Herausforderungen für die heutige Gesellschaft. Zwischen diesen beiden Problemkreisen gibt es vielseitige Wechselwirkungen und Zusammenhänge. Der Verlust der Biodiversität hat auch erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Ernährung und damit unsere Lebensgrundlage. Die Wälder Baden-Württembergs weisen einen hohen Anteil biodiversitätsreicher, natur- und artenschutzrelevanter Flächen auf. Das Land ist zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben wie dem Artenschutz oder der europaweit geltenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. Diese Richtlinien werden im Staatswald unter anderem bindend mit der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz sowie weiteren naturschutzschutzfachlich relevanten Konzepten und Plänen (z.B. Alt- und Totholzkonzept, Natura 2000-Managementpläne) realisiert.

Für den Kommunal- und Privatwald, der 76 % der Wälder des Landes umfasst, können freiwillige Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der biologischen Vielfalt von Waldökosystemen primär nur über Förderanreize realisiert werden. Bislang wurden dazu Anteilsfinanzierungen angeboten (NWW Teil E, alt) oder über die Umweltzulage Wald eine Flächenpauschale für Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen des günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Waldlebensraumtypen. Insbesondere die Anteilsfinanzierungen wurden jedoch nur in geringem Umfang genutzt.

Der neu entwickelte Vertragsnaturschutz für den Kommunal- und Privatwald in Baden-Württemberg will nun auf Grundlage des GAK-Rahmenplans geeignete und für Baden-Württemberg relevante Maßnahmen in die Förderkulisse der Verwaltungsrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft implementieren. Freiwillige Nutzungsverzichte und sich wiederholende Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume und Waldarten sind auf der Basis der vorgenannten naturschutzfachlichen Konzepte und Fachpläne für die Umsetzung im Kommunal- und Privatwald attraktiver gestaltet worden. Dies soll beitragen

  • zu Schutz, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von geschützten Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt
  • zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume oder Waldarten, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt,
  • zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme und
  • zum Biotopverbund

Die Maßnahmen müssen auf Grundlage von Konzepten oder von Fachplänen umgesetzt werden, welche der Integration von Naturschutzzielen bei der Waldbewirtschaftung auf Betriebsebene dienen.

Weitere Informtionen finden Sie im Förderwegweiser Baden-Württemberg.

Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen

Es soll die Sicherung und Wiederherstellung von stabilen Waldökosystemen auf wissenschaftlicher Grundlage erreicht werden.

Um damit dauerhaft sämtliche Waldfunktionen im Sinne des §1 LWaldG zu gewährleisten. Die Fördermittel stellt das Land Baden Württemberg zur Verfügung.

Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzer.

Nähere Informationen finden sie auch unter dem Link des Landes: Nachhaltige_Waldwirtschaft_NWW_Teil_F

Gerne erteilt auch das Enzkreis Forstamt nähere Auskunft zu diesem Thema.

Unternehmensnummer

In der Forstlichen Förderung benötigt jede Antragstellerin und jeder Antragsteller eine Unternehmensnummer. Sofern Sie zum ersten Mal einen Förderantrag stellen, ist dieser bei Ihrer zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde zu beantragen. Das Formular ist ebenfalls im Förderwegweiser hinterlegt.


Antragsformular und Antragstellung

Die Unterlagen für die Antragsstellung finden Sie im Förderwegweiser Baden-Württemberg.

Das Antragsformular muss heruntergeladen und lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden, damit die Funktionalitäten vollumfänglich genutzt werden können. Für das Bearbeiten des Antragsformulars empfiehlt sich der Adobe Acrobat Reader. Zusätzlich ist zum leichteren Verständnis eine Ausfüllhilfe für das Antragsformular für Sie im Förderwegweiser hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen, diese Unterstützung beim Ausfüllen zu nutzen.

Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an uns.

Privatwaldbetreuung und -förderung

Informationen zum Privatwald finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Waldbewirtschaftung in der Rubrik Privatwald und im Förderwegweiser des Landes Baden-Württemberg zum Thema Privatwaldbetreuung und -förderung. Gerne können Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Forstrevierleitung oder bei uns informieren.