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Ausländerbehörde

Die Hauptaufgabe der Ausländerbehörde ist die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln.

Ausländerrecht allgemein

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthatsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, von Drittstaatsangehörigen.

Das Freizügigkeitsgesetz/EU wird auf Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen angewandt.

Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (für selbständig Tätige und nicht selbständige Beschäftigte)
  • familiäre Gründe
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis:
In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Der elektronische Aufenthaltstitel

  • Die Ausländerbehörden können den eAT nicht selbst ausstellen. Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ungefähr 4 bis 6 Wochen. Die Ausländerbehörde kann künftig Aufenthaltstitel nicht mehr sofort bei der Vorsprache verlängern.
  • Bei der Neuerteilung oder Verlängerung des Nationalpasses muss ein neuer eAT ausgestellt werden. Die Gültigkeit des eAT wird an die Gültigkeit des Nationalpasses angeglichen (maximal 10 Jahre). Sie sollten sich rechtzeitig mit dem Konsulat Ihres Heimatlandes in Verbindung setzen und den Pass verlängern lassen oder einen neuen Pass beantragen.
  • Die Verwaltungsgebühren für den eAT sind bei der Antragstellung zu bezahlen. 
  • Vor der Aushändigung des eAT erhalten Sie auf dem Postweg einen Brief der Bundesdruckerei mit der Transport-PIN, dem persönlichen Entsperrschlüssel (PUK) sowie einem Sperrkennwort. Bewahren Sie dieses Schreiben bitte sorgfältig auf

Elektronische Aufenthaltstitel (eAT) beantragen


Einreise- und Aufenthaltstitel

Förderung der Integration

Für eine gute Integration sind Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung maßgebende Voraussetzungen.
Das Absolvieren eines Integrationskurses ist deshalb von großer Bedeutung.

Förderung der Integration

Verpflichtungserklärungen und Besuchsaufenthalte

Bei Ausländerinnen und Ausländern, die zur Einreise ins Bundesgebiet ein Visum benötigen, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (VE) durch eine im Bundesgebiet ansässige Person (Einladende/r) erforderlich. Wer der Visumspflicht unterliegt, erfahren Sie neben weiteren Informationen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder direkt bei uns.

Die Prüfung der Verpflichtungserklärung durch die Ausländerbehörde unterliegt einem vorgeschriebenen und umfangreichen Verfahren, in welchem insbesondere die Bonität des / der Einladenden unter Berücksichtigung von Pfändungsfreigrenzen sowie Einkommens- und Wohnverhältnisse ermittelt werden müssen.

Verpflichtungserklärung abgeben


Zuständigkeit nach Buchstaben

Ausländerbehörde                   E-Mail: auslaenderbehoerde@enzkreis.de

Buchstaben   A - Ak / Am - Az / Bb - Boh                                        07231  308-9452

Buchstaben   Aldb - Alh / Can - F                                                     07231  308-9718

Buchstaben   G - H / Milj - Mot                                                         07231  308-9219

Buchstaben   Ala / Ali - Alim, I - Ka / P                                              07231  308-9615

Buchstaben   Alm - Alok / Ba / Kb - Ko / Q - Rah                            07231  308-9591

Buchstaben   Alb - Alda / Altj - Alz / Boi - Cam / Kp - Mili              07231  308-9714

Buchstaben   Alol - Alsa / Mou - Mz / S                                            07231  308-9727

Buchstaben   Alin - Alj / Alsb - Alti / Rai - Rz / T - Z                        07231  308-9593

Buchstaben  Alk - All / N / O                                                              07231 308-9339

Frau Zweifel                      07231 308-9339       Erkennungsdienstliche Behandlung 

Frau Di Franco                  07231 308-9612       Visa

Herr Studer                       07231  308-9612      JVA Heimsheim

Frau Knodel                      07231  308-9450      Verpflichtungserklärung

Frau Krüger                       07231  308-9434      Verpflichtungserklärung

Frau Weickenmeier           07231  308-9502      Sachgebietsleiterin Ausländerbehörde