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Inhalt

Wildtierbeauftragte

Die Wildtierbeauftrage beantwortet Ihnen gerne Fragen zu den Wildtieren im Enzkreis. Aber auch im Falle eines Konfliktes zwischen Mensch und Tier, steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Aufgaben deR Wildtierbeauftragten

Wildtiere im Enzkreis

Im Wildtierportal Baden-Württemberg erhalten Sie in sehr gut aufbereiteten Tierprofilen Informationen zu unseren Wildtieren in Baden-Württemberg.

Allgemeines Wissen zum Thema Wildtiere gibt es auch auf den folgenden Internetseiten:


Wildtiere im Siedlungsraum

Wolf

Der Wolf in Baden-Württemberg. Fragen und Antworten

Hier PDF Herunterladen

War hier ein Wolf?

https://www.fva-bw.de/fileadmin/user_upload/Abteilungen/FVA-Wildtierinstitut/Riss_Merkblatt_150622_barrierefrei.pdf 

Infofaltblatt Mensch und Wolf

https://www.fva-bw.de/fileadmin/user_upload/Abteilungen/FVA-Wildtierinstitut/Wissenswertes_zum_Wolf_barrierefrei.pdf

Ein Portfolio aller Infomaterialien finden Sie hier:

https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/wildtierinstitut/luchs-wolf/infomaterial

Was sollten Bürgerinnen und Bürger beachten?

  • Bei einem Aufeinandertreffen mit einem Wolf begegnen Sie ihm mit Respekt (wie bei anderen Wildtieren auch), halten Sie Abstand und gehen Sie nicht auf die Tiere zu und bedrängen sie diese nicht.
  • Wölfe dürfen auf keinen Fall angelockt oder gar gefüttert werden.
  • Hundebesitzer sollten ihre Tiere im Wald immer an der Leine führen.

Für den Fall, dass ein Wolf ein auffälliges Verhalten zeigt, dass er sich zum Beispiel ohne Scheu Menschen in aggressiver Weise nähert, kann das Tier gefangen oder sogar geschossen werden. Derartige notwendige Maßnahmen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes unverzüglich umgesetzt werden. Die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuß eines auffälligen Wolfes erteilt die Höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium.

Weitere Informationen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich etwas beobachtet habe?

Wer einen Wolf gesichtet zu haben glaubt, kann sich an die Forstliche Versuchsanstalt (FVA) in Freiburg wenden unter Tel. 0761 4018-274 oder per E-Mail an felix.boecker@forst.bwl.de

Wichtig: Bitte geben Sie bei Meldungen Ihre Kontaktdaten (zumindest in Form einer Telefonnummer) an, damit im Falle von Nachfragen mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann.

Ansprechpartner im Enzkreis ist der Wildtierbeauftragte Bernhard Brenneis, E-Mail Bernhard.Brenneis@enzkreis.de, Tel. 0172 7617624.

Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen?

Im Mai hat das Umweltministerium eine Förderkulisse "Wolfsprävention" eingerichtet. In diesem Gebiet werden Präventions-Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert. Die Förderkulisse umfasst alle Gemeinden, die in einem 30 km-Radius um den Mittelpunkt der von der FVA ausgewerteten Wolfsnachweise im wahrscheinlichen Aufenthaltsgebiet des residenten Einzelwolfes liegen.

Im Enzkreis liegen die Gemeinden Straubenhardt, Engelsbrand und die Stadt Neuenbürg im Wolfsland. In diesem Gebiet erhalten die Halter von Ziegen, Schafen und Gehegewild für vorbeugende Maßnahmen wie z.B. wolfssichere Zäune, Elektrozaungeräte, Erdungsstäbe 90% der Materialkosten erstattet.

Informationen für Nutztierhalter/innen

Zum Herdenschutz gibt es vor allem zwei Möglichkeiten. Dies ist das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von Landesschafzuchtverband und NABU-BW.

1. Schutz durch Zäune und Netze

Zäune und Netze sollten folgende Anforderungen erfüllen:
  • Elektrifizierbare Zäune müssen fest im Boden verankert sein und stabil stehen
  • Mindesthöhe 90 cm, die erste stromführende Litze bei max. 20 cm
  • durchgehende elektrische Spannung von mind. 3000 Volt, in diesem Zusammenhang muss auf geeignete Erdung und Weidezaungeräte geachtet werden
  • Festzäune brauchen mind. 120 cm Höhe mit zusätzlichem Untergrabungsschutz
  • Litzensysteme mind. 5 Litzen mit den Höhen 20/40/60/90/120

2. Schutz durch Herdenschutzhunde

Hier sind folgende Hinweise zu beachten:
  • Einweisung durch erfahrenen Halter von Herdenschutzhunden wird empfohlen
  • Einsatz von gut ausgebildeten erwachsenen Hunden
  • Zukauf nur von seriösen Züchtern
  • vor Anschaffung eines Hundes unbedingt beim Veterinäramt Genehmigung einholen

Ersatz von Nutztierrissen durch den Wolf

“Anforderungen für den Ersatz von Nutztierrissen durch den Wolf“

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen enthält der 107-seitige Abschlussbericht zum Projekt “Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen in der Weidetierhaltung in Baden-Württemberg“, der auch auf der Homepage des Landesschafzuchtverbandes (www.schaf-bw.de) heruntergeladen werden kann.

Ansprechpartner im Landwirtschaftsamt Enzkreis ist Christian Kutter, Tel. 07231 308-1830, E-Mail Christian.Kutter@enzkreis.de

Wichtig:

Das Umweltministerium erinnert daran, dass im Mai die Übergangsfrist für die Weidetierhalter in der Förderkulisse "Wolfsprävention" endet. Danach wird nur noch entschädigt, wenn die Tiere entsprechend eingezäunt wurden.

Managementplan Wolf

Handlungsleittfaden für Baden-Württemberg

Aktuelles vom Wolf im Nordschwarzwald

Die Geschichte von GW852m

Statusbericht 2022/2023

Wolfsmonitoring in Baden-Württemberg

Wildtierberichte

Der Wildtierbericht ist ein umfangreiches Nachschlagewerk zu 46 Wildtierarten, deren Lebensräume, der Wildtierforschung und des Wildtiermonitorings in Baden-Württemberg.

Hier finden Sie den aktuellen und alle Wildtierberichte der vergangenen Jahre.