Landpacht
Für die Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und Hofstellen sowie von Weinbau- und Gartenbauflächen ist das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) anzuwenden, sodass bei folgenden Verpachtungen die Verträge dazu vorzulegen sind:
Verpachtung von Betrieben und Hofstellen der Land- und Forstwirtschaft sowie von Weinbau- und Gartenbaubetrieben
Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ab einer Größe von zwei Hektar
Verpachtung von Flächen im Wein- und Gartenbau ab 50 Ar.