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Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und schädlichen Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Unter Immissionen werden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen verstanden.

Was sind unsere Aufgaben?

  • Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für besonders lärmintensive, luftverunreinigende oder in sonstige Weise die Umwelt beeinträchtigende Betriebsanlagen, wie z. B. Gießereien, Steinbrüche, Abfallentsorgungsanlagen
  • Überwachung dieser Betriebe
  • Bearbeitung von Anfragen und Nachbarschaftsbeschwerden
  • Überwachung von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen
  • Stellungnahmen u. a. zu Baugesuchen und Bauleitplänen
  • Beratung bei allen Fragen zu diesem Thema

Neues Verfahrenshandbuch für die Genehmigung von Biogasanlagen

Nach den Richtlinien zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (RED II-Richtlinie) vom 11.12.2018 sind für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Verfahrenshandbücher für die Projektträger zu erstellen.

Das Verfahrenshandbuch "Biogasanlagen" stellt für den Bereich Immissionsschutz das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Biogasanlagen in Baden-Württemberg dar. Geregelt wird darin unter anderem, dass die nach der RED II-Richtlinie auf Antrag des Vorhabenträgers mit der Koordinierung des Genehmigungsverfahrens zu beauftragende einheitliche Stelle die jeweils zuständige Immissionsschutzbehörde - im Enzkreis das Umweltamt beim Landratsamt Enzkreis - ist. 

Zum Verfahrensablauf wird im Verfahrenshandbuch "Biogasanlagen" im Wesentlichen auf den Leitfaden "Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz" verwiesen.

Verfahrenshandbuch “Biogasanlagen“

Leitfaden “Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“