Grünordnung
Maßnahmen der Grünordnung sollen dazu beitragen, den Naturhaushalt inner- und außerorts zu sichern und nachhaltig weiterzuentwickeln. In Grünordnungsplänen wird festgelegt, wo und in welcher Form Grünflächen notwendig sind, damit der Naturhaushalt sowohl innerhalb der Kommunen wie auch in der freien Landschaft gesichert werden kann. Dabei gilt es ökologische, soziale, wirtschaftliche sowie technische Anforderungen in Einklang zu bringen.
Wir beraten Kommunen in Grünordnungsfragen und wirken mit bei der Erstellung und Beurteilung von Grünordnungsplänen. Bei der Genehmigung von Bebauungsplänen im bauaufsichtlichen Verfahren sind wir ebenfalls beteiligt.
Weiter unterstützen wir Kommunen bei der Planung und beim Unterhalt öffentlicher Grünflächen in enger Zusammenarbeit mit den gemeindeeigenen Bauhöfen. Durch spezielle Fortbildungen werden Bauhofmitarbeiter in Fragen der Baum- und Grünflächenpflege regelmäßig durch uns weitergebildet. Die Verkehrssicherheit von Bäumen, als prägende Elemente in Dorf und Landschaft, spielt eine zunehmend wichtigere Rolle in der Öffentlichkeit. Außerdem unterstützen wir die Gemeinden bei der Beurteilung und Pflege von bedeutenden Bäumen. Dies beinhaltet auch die regelmäßige Kontrolle von Baumveteranen, die als Naturdenkmale ausgewiesen sind.
Eine fachgerechte Eingrünung von Bauten im Außenbereich dient dazu, die Gebäude in die umgebende Landschaft einzubinden. Auf Wunsch prüfen oder ertellen wir Bepflanzungspläne für Baumaßnahmen im Außenbereich. Dies gilt in gleichem Maße auch für Straßenbaumaßnahmen. Beim Ausbau von Straßen, beim Bau von Radwegen oder Kreisverkehrsplätzen ist eine begleitende Begrünungsmaßnahme obligatorisch. In enger Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde führen wir die Planung und den Bau der Begrünungsmaßnahmen durch.