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MLR BW / Jan Potente © MLR BW / Jan Potente
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AUFSCHÜTTUNG AUF LANDWIRTSCHAFTLICHEN FLÄCHEN

Aufschüttungen über 500 m2 Auftragsfläche sind genehmigungsbedürftig.

Außerdem müssen Aufschüttungen eine Bodenverbesserung oder eine Bewirtschaftungserleichterung zum Ziel haben.

Böden mit einer Bodenwertzahl > 60 und < 20 nach dem Bodenschätzungsgesetz (früher: Reichsbodenschätzung) bedürfen keiner Bodenverbesserung durch Aufschüttung.
Beim Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sollen Verdichtungen, Vernässungen und sonstige nachteiige Bodenveränderungen durch geeignete Maßnahmen und durch Berücksichtigung der Menge und des Zeitpunktes des Aufbringens vermieden werden (Bundes-, Bodenschutz- und Altlastenverordnung).

Aufgrund der Zuständigkeit finden Sie weitere Informationen und die Unterlagen zur Antragstellung unter folgendem Link: Erdauffüllung / Erdaufschüttung