Inklusionsbeirat Enzkreis/Stadt Pforzheim
Inklusion braucht die Mitwirkung von engagierten Bürger*innen, Betroffenen, Vereinen, Initiativen, Unternehmen und Institutionen.
Der im Jahr 2015 nach §15 Absatz 6 L-BGG gegründete Inklusionsbeirat (IBR) der Stadt Pforzheim und des Enzkreises setzt sich auf kommunaler Ebene für die Belange von Menschen mit Behinderung ein.
Inklusion bedeutet die Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft aller Menschen gleichermaßen. Als Expert*innen in eigener Sache werden Menschen mit Behinderung in den IBR eingebunden.
Zweck des IBR
- Bündelung der Interessen von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
- Wichtige Impulse für Inklusion im Enzkreis und Stadt Pforzheim geben
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen/Vereinen/…
Aufgaben des IBR
- Öffentliche Vertretung von Menschen mit Behinderung und deren Interessen
- Regelmäßiger Austausch mit der Behindertenbeauftragten des Enzkreises und dem Inklusionsbeauftragten der Stadt Pforzheim
- Teilnahme an politischen Ausschüssen und öffentlichen Sitzungen
Ziele des IBR
- Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention auf kommunaler Ebene
- Einbindung der Perspektive von Menschen mit Behinderung in kommunale Entscheidungsprozesse
Mitglieder des IBR
Damit die Belange aller Behinderungsarten eingebracht werden können, sollen im IBR Vertreter*innen mit unterschiedlichen Handicaps mitwirken.
Interessiert? Machen Sie mit!
Der Inklusionsbeirat freut sich über neue Mitglieder. Bei Interesse können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Inklusionsbeirates unter den rechts angegebenen Kontaktdaten wenden.