Trennung
Wir beraten bei Trennung oder Scheidung wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind.
Bei Fragen zur Einigung über die Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Verantwortung:
- Wie kann man den Trennungsprozess einigermaßen kindgerecht gestalten?
- Wie finden wir eine Einigung über den Lebensmittelpunkt unserer Kinder?
- Wie gestalten wir den Umgang und finden eine gute Besuchsregelung?
- Wie treffen wir notwendige Absprachen zur Erziehung der Kinder, ggf. auch in Kooperation mit Schule oder Kindergarten u.a.?
- Wie finden wir eine Einigung, die uns zermürbende Auseinandersetzungen vor Gericht erspart?
Grundlage dieses Beratungsangebots ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz § 17:
Im Falle der Trennung oder Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen.
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