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Trennung

Wir beraten bei Trennung oder Scheidung wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind.

Bei Fragen zur Einigung über die Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Verantwortung:

  • Wie kann man den Trennungsprozess einigermaßen kindgerecht gestalten?
  • Wie finden wir eine Einigung über den Lebensmittelpunkt unserer Kinder? 
  • Wie gestalten wir den Umgang und finden eine gute Besuchsregelung? 
  • Wie treffen wir notwendige Absprachen zur Erziehung der Kinder, ggf. auch in Kooperation mit Schule oder Kindergarten u.a.? 
  • Wie finden wir eine Einigung, die uns zermürbende Auseinandersetzungen vor Gericht erspart?

Grundlage dieses Beratungsangebots ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz § 17:

Im Falle der Trennung oder Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen.