Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. (§ 4 Abs. 1 des Landespressegesetzes Baden-Württemberg)
Die Mitarbeiter/innen der Pressestelle nehmen Presseanfragen entgegen und bereiten die Antworten auf. Sie laden zu Pressegesprächen ein und sind für Erstellung & Versand von Pressemitteilungen zuständig. Auch Einladungen an die Medien zu Veranstaltungen des Landratsamts werden von hier versandt.
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Die Kreisverwaltung informiert im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über ihre vielfältigen Aktivitäten, Angebote & Tätigkeiten durch Flyer, Broschüren und andere Druckerzeugnisse, über diese Internet-Präsenz sowie in den sozialen Medien.
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