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Grundstücksteilungen

Zerlegung von Flurstücken

Einen Zerlegung wird erforderlich, wenn Teilflächen eines Flurstücks veräußert werden beziehungsweise wenn ein Flurstück in mehrere Teilflurstücke aufgeteilt wird. Die Festlegung des neuen Grenzverlaufes der Flurstücke wird gegebenenfalls in der Örtlichkeit mit Grenzzeichen abgemarkt. Danach kann ein Notar die Änderungen in das Grundbuch eintragen.

Derzeit sind Zerlegungen für private Auftraggeber und Gemeinden von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zu erledigen.

 

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