Sozial- und Versorgungsamt
Der Enzkreis als Sozialleistungsträger ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen im Sozialbereich von A wie Ausbildungsförderung bis Z wie Zuschuss zur Miete.
Fachkundige sowie schwerpunktmäßige Informationen und Beratung erhalten Sie in unten aufgeführten Sachgebieten.
Ausbildungsförderung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dient dazu, jungen Menschen aus Familien mit nur geringem Einkommen eine schulische und universitäre Ausbildung zu ermöglichen. Neben dem klassischen BAföG für Schüler und Studenten existiert noch das Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG oder auch Meister-BAföG genannt). Es dient zur Förderung von qualifizierteren Ausbildungsgängen, die in der Regel auf eine klassische betriebliche Ausbildung folgen.
Im Bereich des BAföG ist der Enzkreis nur für Schüler zuständig. Studenten müssen sich an das zuständige Studentenwerk wenden.
Wir übernehmen diese Aufgaben auch für die Stadt Pforzheim.
- Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG) beantragen
- Ausbildungsförderung für Aufstiegs-BAföG (AFBG) beantragen
Consilio
Im consilio in Mühlacker finden Sie verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um die Themen Pflege, Alter und Demenz unter einem Dach. Da bei auftretendem Hilfebedarf die ersten Schritte oft schwierig sind, kann eine zentrale Anlaufstelle wie das consilio weiterhelfen.
Betroffene, Angehörige oder Interessierte erhalten zum jeweiligen Thema eine umfassende, kostenlose und neutrale Beratung.
Neben einer allgemeinen Beratung bietet das consilio Informationen zu gesetzlichen Leistungen und Auskunft über mögliche Hilfsangebote vor Ort. Auch eine Unterstützung bei Inanspruchnahme der Leistungen bzw. bei der Antragsstellung ist möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen zum ConsilioEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
In der Eingliederungshilfe bieten wir Hilfen an für Personen, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Hilfen nach dem SGB XII
Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können, falls sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu decken, Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten.
Falls die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung nicht feststeht, kann Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden. Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Grundbedarf des täglichen Lebens sicherstellen. Hierzu gehören unter anderem Nahrung, Kleidung und Unterkunft.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Schwerbehindertenrecht
Wir kümmern uns um die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, sowie um die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und der Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche.
Hierzu gehören z.B. die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrt für Begleitpersonen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiung und die Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr. In diesen Bereichen sind wir zuständig für die Bürger des Enzkreises und der Stadt Pforzheim.
Außerdem werden Anträge auf Parkerleichterung für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Blinde bearbeitet. Hier erstreckt sich unsere Zuständigkeit nur auf den Enzkreis.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis verlängern
Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
Soziales Entschädigungsrecht (SER)
Staatliche Entschädigungen werden geleistet, wenn eine Gesundheitsschädigung oder der Tod einer Person ein besonderes Opfer für die Gemeinschaft darstellt. Einzelheiten regeln folgende Gesetze:
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Zivildienstgesetz (ZDG)
- Häftlingshilfegesetz (HHG)
- Infektionsschutzgesetz (IFSG)
- SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG)
Die Versorgung nach diesen Gesetzen wird in Form von Geldleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädischen Hilfsmitteln, Kuren sowie verschiedenen anderen Leistungen gewährt.
Die Landratsämter Enzkreis und Karlsruhe kooperieren bei der Versorgung im Sozialen Entschädigungsrecht. Anträge auf Versorgung werden in Karlsruhe bearbeitet.
Für weitere Informationen und zur Beantragung von Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht wenden Sie sich bitte an:
Landratsamt Karlsruhe
Gemeinsame Dienststelle Soziales Entschädigungsrecht
Landkreis Karlsruhe und Enzkreis
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Tel. 0721/936-50
Sozialplanung
Wir arbeiten permanent an einer vorausschauenden und ausreichenden sozialen Infrastruktur für alle im Enzkreis lebenden Menschen. Unsere Sozialplanung ist zuständig für eine fachgerechte und zukunftsorientierte Planung der Altenhilfe, der Behindertenhilfe und der psychiatrischen Versorgung. Sie setzt sich für die stetige Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen ein und berät in diesem Zusammenhang Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen.
Wohngeld
Wohngeld wird als Zuschuss gewährt und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens in Form als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer.