Kfz-Zulassung
Die Kfz-Zulassungsstellen des Enzkreises in Pforzheim (Güterstraße 30) und in Mühlacker (Vetterstraße21) erledigen alle anfallenden Aufgaben rund um die Zulassung eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Meldungen, wie z.B. Störungen oder Schließtage, sowie die aktuelle Wartesituation rund um die Zulassungsbehörden des Enzkreises. Dieser Abschnitt wird zeitnah aktualisiert(zum Aktualisieren Seite neu laden).
Meldungen:
- Aufgrund eines erhöhten Kundenaufkommens ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
- Aufgrund umfangreicher IT-Arbeiten bleiben alle Dienststellen des Landratsamtes am Freitag, den 10.05.2024 geschlossen! Dies betrifft auch die Zulassungsbehörden des Enzkreises in Pforzheim und Mühlacker.
Aktuelle Wartesituation Zulassungsbehörde Enzkreis
(zum Aktualisieren Seite neu laden):
Öffnungszeiten:
Wir empfehlen die Online-Terminvereinbarung, hierdurch sollen längere Wartezeiten vermieden und reibungslose Abläufe gewährleistet werden.
- Montag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr
- Donnerstag: 8:00 - 14:00 Uhr
- Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Es kann derzeit zu längeren Wartezeiten kommen. Bei hohem Kundenaufkommen behalten wir uns zwischzeitlich Annahmestopps vor, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.Zum Ende der Öffnungszeiten kann es auch zu einem vorzeitigen Annahmeschluss kommen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf dieser Seite, die Homepage wird ständig aktualisiert. (zum Aktualisieren Seite neu laden)
ACHTUNG: Bei Einfuhren aus dem Ausland und Ausfuhren ins Ausland, behalten wir uns vor, diese nur bei Vorsprache bis 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten noch am gleichen Tag zu bearbeiten. Abweichende Abmachungen können mit dem jeweiligen Sachbearbeiter besprochen werden.
Über-Nacht-Service:
Die Nutzung des Über-Nacht-Service ist bei beiden Dienststellen nur für Zulassungsdienste und Autohäuser möglich.
Die Unterlagen müssen auf dem Umschlag eindeutig als Übernachtservice gekennzeichnet und vollständig in den jeweiligen Briefkasten eingeworfen werden.
Täglich können maximal 5 Zulassungsvorgängen im Übernacht Service eingeworfen werden, die tägliche Anzahl von Außerbetriebsetzungen im Über-Nacht-Service ist unbeschränkt möglich.
Zulassungsvorgänge der Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen sind im Über-Nacht-Service nicht möglich.
Die Abholung der Unterlagen kann ausschließlich während den Öffnungszeiten erfolgen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Unterlagen aus dem Über-Nacht-Service durch Sie innerhalb von drei Tagen nach Abgabe bei der Zulassungsbehörde abzuholen sind.
Sollten die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist abgeholt sein, werden wir Ihnen die Unkosten für den Aufwand in Rechnung stellen.
Bei einer wiederholten Unzuverlässigkeit durch Sie im Ablauf des Über-Nacht-Service behalten wir es uns vor, Sie in Zukunft von diesem Service auszuschließen.
Nicht vollständige Zulassungspapiere können auch unbearbeitet zurückgegeben werden.
Bitte informieren Sie sich daher vorab auf unserer Internetseite.
Eine Rücksendung der Fahrzeugpapiere bzw. der Kennzeichen ist aktuell leider nicht möglich.
Vorsprache am Schalter von Zulassungsdiensten, Autohäusern und Händlern:
Zulassungsdienste, Autohäuser und Händler können aktuell täglich maximal 10 Zulassungsvorgänge vorlegen, die tägliche Anzahl von Außerbetriebsetzungen ist unbeschränkt möglich.
QR-Code auf Warteticket scannen und Warteposition live verfolgen:
Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Warteposition bei der Zulassungsbehörde Enzkreis live zu verfolgen, somit können Sie bei Wartezeiten den Wartebereich der Zulassungsbehörde verlassen und über Ihr Smartphone direkt die aktuelle Wartesituation zu Ihrem Warteticket verfolgen.
ONLINE-DIENSTE
Wunschkennzeichen
Oder hier ist die URL: https://www.enzkreis.de/wunschkennzeichen
Wir weisen Sie darauf hin, dass bei einer Häufung von Reservierung auf den gleichen Halter, die maximale Anzahl von 10 nicht überschritten werden darf. Wir behalten uns vor, darüber hinausgehende Reservierungen zu löschen.
Terminvereinbarung Online
Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund der sehr hohen Terminnachfrage Termine über mehrere Wochen vergeben sein können.
Es werden jedoch täglich neue Termine freigeschaltet, die Sie vereinbaren können.
Sollten Sie Privatkunde sein, bitten wir Sie einen Termin unter der Dienstleistung: "Zulassung" oder " Abmeldung/ Kurzzeitzulassung/Auskunft" zu vereinbaren.
Eine Fallbearbeitung von Privatkunden mit einem Händlertermin ist nicht möglich.
Fahrzeug Online Dienste
Umfangreiche Informationen, notwendige Unterlagen und Voraussetzungen sowie der Verfahrensablauf der online Dienste i-Kfz können Sie unter folgendem Link erfahren:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Wenn Sie erfolgreich einen Fahrzeug-Online-Dienst genutzt haben, bitten wir Sie uns eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten, der Fahrzeugidentnummer (FIN) und Ihrem Kennzeichen an die folgende E-Mail Adresse zu senden, so können evtl. Rückfragen schnell mit Ihnen geklärt werden: zulassungsbehoerde@enzkreis.de
Achtung:
Aufgrund von Wartungsarbeiten, steht das i-Kfz 4 Portal am 25.04.2024 zwischen 9:30 Uhr und 10:30 Uhr nicht zur Verfügung.
Bitte wählen Sie die gewünschte Dienstleistung aus:
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
- Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
- Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
- Kraftfahrzeug - Verkauf melden
- Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Oldtimerkennzeichen beantragen
- Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen
- Umweltzonen - Ausnahmegenehmigung beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden