Durchführung von Widerspruchsverfahren als Widerspruchsbehörde
Die Kommunalaufsicht entscheidet über Widersprüche gegen gemeindliche Verwaltungsakte in Selbstverwaltungsangelegenheiten, denen die Gemeinde nicht abhilft.
Die Kommunalaufsicht entscheidet über Widersprüche gegen gemeindliche Verwaltungsakte in Selbstverwaltungsangelegenheiten, denen die Gemeinde nicht abhilft.