Sprungziele
Inhalt
  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt gilt als gesichert.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht.
  • Sie sind Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler und wollen an einer deutschen Forschungseinrichtung arbeiten.
  • Sie haben mit einer Forschungseinrichtung eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen, um an einem Forschungsvorhaben teilzunehmen. Diese Forschungseinrichtung ist entweder
    • vom Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt für das besondere Zulassungsverfahren für Forscher im Bundesgebiet oder
    • sie forscht und gibt eine Kostenübernahmeerklärung ab.


Anerkannte Forschungseinrichtungen können sich einzelfallbezogen oder allgemein zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt verpflichten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht tagesaktuell allgemeine Übernahmeerklärungen im Internet. Diese ist nicht notwendig, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder wenn an dem Forschungsvorhaben ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Die Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie nicht, wenn die aufnehmende Forschungseinrichtung hauptsächlich zu dem Zweck gegründet wurde, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern, wenn bestimmte Insolvenzsituationen vorliegen, wenn Sie im Besitz einer Blauen Karte EU sind oder, wenn die Forschungstätigkeit Bestandteil eines Promotionsstudiums als Vollzeitstudienprogramm ist.