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Kommunale Anschlussunterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen erfolgt in Baden-Württemberg nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Danach werden die betreffenden Personen zunächst in Staatlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise nach Abschluss des Asylverfahrens ohne Ausreise- oder Abschiebungsmöglichkeit - müssen die Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkunft verlassen und werden zur "Anschlussunterbringung" auf die verschiedenen Gemeinden des Enzkreises verteilt.