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Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, einen prozentualen Anteil der Asylbewerber aufzunehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ankommen. Von den Aufnahmeeinrichtungen des Landes werden die Asylbewerber - abhängig von Größe und Bevölkerungsdichte eines Stadt- oder Landkreises - auf die einzelnen Kreise verteilt.