Sprungziele
Inhalt

Asylrechtliche Fragen

Mit einer Verteilung der Asylbewerber in den Enzkreis wird das Landratsamt Enzkreis ausländer- und asylverfahrensrechtlich zuständig. Für Flüchtlinge, die in Mühlacker oder Ötisheim untergebracht werden, ist die Stadtverwaltung Mühlacker zuständig.

Asylbewerber, die nicht als Asylberechtigte anerkannt werden und zur Ausreise verpflichtet sind, bei denen aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen Abschiebungshindernisse vorliegen, wird die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt und die betroffenen Personen werden ausländerrechtlich geduldet.