- Integrationskurs und Zweitschriftlernerkurs: EUR 1.603,00
- Die speziellen Integrationskurse: EUR 2.290,00
- Wiederholung jeweils: EUR 585,00
- Intensivkurs: EUR 838,50
In folgenden Fällen müssen Sie auf Antrag keine Kurskosten tragen:
- Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Bei Bezug von Arbeitslosengels nach dem SGB III.
- Bei einem Bruttoentgelt unterhalb einer bestimmten Grenze.
- Wenn die Kostentragung eine unzumutbare Härte darsetllen würde.
Zuständig dafür ist die für Sie örtlich zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.