Flüchtlinge im Enzkreis
Woher kommen diese Menschen, wo und wie werden sie untergebracht, dürfen sie arbeiten und wenn ja, ab wann? Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich auf diesen Seiten.
Stabsstelle Integration
Übergeordnete Aufgabe der Stabsstelle Integration ist die kreisweite Koordinierung, Unterstützung und Förderung der Integrationsarbeit. Ihre Aktivitäten sind dabei nicht nur auf den Bereich der vorläufigen Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten ausgerichtet, sondern zielen vielmehr auf den gesamten Integrationsprozess und die Gestaltung von Übergängen insbesondere in den Bereichen Wohnen, Schule, (Aus-)Bildung, Arbeit & Beruf, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Die Stabsstelle Integration kooperiert kreisweit mit den unterschiedlichen haupt- und ehrenamtlichen Akteuren der Integrationsarbeit. Sie verfolgt das Ziel, Integrationsangebote für alle Akteure transparent und für die Zielgruppen leicht zugänglich zu machen. In diesem Sinne sorgt sie für Vernetzung und Wissenstransfer und fungiert als zentrale Ansprechstelle der Kommunen.
Asylrecht und Aufenthaltsstatus
Über den Antrag eines Asylbewerbers entscheidet zentral das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Aus der Entscheidung ergibt sich, ob ein Mensch anerkannt wird und welchen Aufenthaltsstatus er bekommt oder ob er in sein Herkunftsland zurückkehren muss.
Unterkunft
Bis zum Abschluss des Asylverfahrens ist der Enzkreis als untere Aufnahmebehörde für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig. Dies geschieht vor allem in Gemeinschaftsunterkünften, seltener in Wohnungen.
Leistungen
Bis zum Abschluss des Asylverfahrens erhalten Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Sozialbetreuung in vorläufiger Unterbringung
Um die soziale Betreuung in der vorläufigen Unterbringung der Asylbewerber kümmert sich der Fachdienst für Flüchtlinge des Vereins miteinanderleben e.V. und der Internationale Bund.
Integrationsmanagement während Anschlussunterbingung
Um die soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung der Asylbewerber kümmert sich das Integrationsmanagement des Vereins miteinanderleben e.V. und der Internationale Bund.
Sprach- und Integrationskurse
Grundsätzlich können und sollen Flüchtlingskinder den Kindergarten und die Schule besuchen; nach sechs Monaten besteht sogar Schulpflicht. In speziellen Klassen wird zunächst die deutsche Sprache vermittelt. Generell brauchen fast alle – Kinder wie Erwachsene – vor allem Deutschunterricht.
Arbeit, Ausbildung, Beschäftigung
Eine Arbeitsstelle sorgt für eigenes Einkommen und hilft bei der Integration. Deshalb dürfen Flüchtlinge bereits nach drei Monaten arbeiten, brauchen dabei aber zunächst eine Genehmigung.
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Unbegleitete Minderjährige
Unter den Flüchtlingen sind zahlreiche Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer Verwandter nach Deutschland gekommen sind. Für sie ist das Jugendamt zuständig.
Gesundheit
Das Gesundheitsamt koordiniert und steuert die medizinische Betreuung der Flüchtlinge und Asylsuchenden. Gemeinsam mit der Kreisärzteschaft bietet es ärztliche Vor-Ort-Sprechstunden sowie spezielle Impfsprechstunden in Flüchtlings- und Asylunterkünften.
FAQ: Artikelserie "Flüchtlinge im Enzkreis"
Mit einer Serie von Artikeln in den Mitteilungsblättern versuchen wir, die häufigsten Fragen rund um das Thema Flüchtlinge zu beantworten.
- Die Artikel 1 - 20 der Serie finden Sie hier.
- Die Artikel 21 - 38 der Serie finden Sie hier.
- Die Artikel 39 - der Serie finden Sie später.
Zahlen, Daten, Fakten
Institutionen und weitere Ansprechpartner
Zahlreiche Institutionen sind mit der „Gemeinschaftsaufgabe Flüchtlinge im Enzkreis“ befasst.