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Dienstleistungen

Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

Allgemeine Infomationen

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma oder
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie in einen anderen Landkreis umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Achtung:

  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.

Desweiteren bieten wir die Möglichkeit das Kennzeichen online reservieren zu lassen.

Wunschkennzeichen jetzt beantragen oder reservieren

Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen, zum Beispiel "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen".

Kosten

zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

  • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
  • Reservierung: EUR 2,60

Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein »Altkennzeichen« entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

Wunschkennzeichenreservierung

Sie möchten ein individuelles Kennzeichen? Gerne können Sie Ihr Wunschkennzeichen direkt aus unserem Bestand auch online reservieren.  Geben Sie hierzu Ihr Wunschkennzeichen ein und überprüfen Sie es auf Zulässigkeit. Bitte beachten Sie, dass nur folgende Kombinationen zulässig sind:
  • PF - 1 Buchstabe + 3 Ziffern (ausgenommen alle Kombinationen mit B,F,G, I, O und Q)
  • PF - 2 Buchstaben + 2 Ziffern (ausgenommen alle Kombinationen mit B,F,G, I, O und Q)
  • PF - 1 Buchstabe + 4 Ziffern 
  • PF - 2 Buchstaben + 4 Ziffern (Buchstabenfolge AA bis MZ) [nicht geeignet für Motorräder, Saisonkennzeichen und Oldtimerzulassungen]
Ist das von Ihnen eingegebene Kennzeichen frei, wird dieses nach der Angabe Ihrer persönlichen Daten für die Dauer von 3 Monaten reserviert.

Kosten

Für die Reservierung des Wunschkennzeichens wird bei der Zulassung des Fahrzeugs eine Gebühr von € 12,80 erhoben.

ONLINE-DIENSTE

Wunschkennzeichen

Oder hier ist die URL: https://www.enzkreis.de/wunschkennzeichen

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei einer Häufung von Reservierung auf den gleichen Halter, die maximale Anzahl von 10 nicht überschritten werden darf. Wir behalten uns vor, darüber hinausgehende Reservierungen zu löschen.

Terminvereinbarung Online

Es werden täglich neue Termine freigeschaltet, die Sie vereinbaren können.

Sollten Sie Privatkunde sein, bitten wir Sie einen Termin unter der Dienstleistung: "Privatkunde" oder " Abmeldung/ Kurzzeitzulassung/Auskunft" zu vereinbaren.

Autohänder, Autohäuser und Zulassungsdienste wählen bitte die Dienstleistung "Händler".

Eine Fallbearbeitung von Privatkunden mit einem Händlertermin oder umgekehrt ist nicht möglich.  


Fahrzeug Online Dienste

Umfangreiche Informationen, notwendige Unterlagen und Voraussetzungen sowie der Verfahrensablauf der online Dienste i-Kfz können Sie unter folgendem Link erfahren:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Wenn Sie erfolgreich einen Fahrzeug-Online-Dienst genutzt haben, bitten wir Sie uns eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten, der Fahrzeugidentnummer (FIN) und Ihrem Kennzeichen an die folgende E-Mail Adresse zu senden, so können evtl. Rückfragen schnell mit Ihnen geklärt werden: zulassungsbehoerde@enzkreis.de

  • vom 15.11.2024 14:00Uhr bis zum 17.11.2024 stehen sämtliche online Funktionen einschließlich i-kfz sowie der Kennzeichenreservierung aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.
  • am 28.08.2024 von 17 bis 18 Uhr steht das i-kfz Verfahren aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Hinweise

Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

Voraussetzungen

Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt