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Unterbringungsbehörde

Manchmal kann eine psychische Erkrankung auch dazu führen, dass betroffene Menschen gefährliche Dinge tun. Aufgrund der Krankheit können sie ihr Tun nicht mehr richtig einschätzen. Sie benötigen in einer solchen Situation Schutz vor sich selbst oder andere Menschen müssen geschützt werden.


Unter Umständen ist eine Behandlung auch gegen ihren Willen erforderlich. Es wird allerdings immer erst versucht, andere Hilfen zu finden. Falls eine Zwangsbehandlung notwendig wird, erfolgt eine Unterbringung im Zentrum für Psychiatrie in Calw-Hirsau auf der Grundlage des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes von Baden-Württemberg.