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Dienstleistungen

Schulfähigkeit und Schulversäumnis (Amtsärztliches Attest für die Schule)

Üblicherweise muss der Schüler / die Schülerin bzw. die Eltern beim Gesundheitsamt einen Termin zur Untersuchung vereinbaren. Nur in Ausnahmefällen (z. B. aktuelle ausführliche ärztliche Berichte können vorgelegt werden) kann das amtsärztliche Zeugnis nach Aktenlage erstellt werden. Fast immer ist ein persönlicher Termin mit Untersuchung nötig. Bitte bringen Sie das Schreiben der Schule mit, in dem das Attest verlangt wird. Oder senden Sie uns dieses nach vorheriger Absprache zu.  

Die Zuständigkeit der Schulfähigkeitsuntersuchung hängt vom Alter ab.

Schüler*innen unter 18 Jahren begutachtet der Jugendärztliche Dienst. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an das Sekretariat, Frau Beranek, unter Tel. 07231/308-9671. Sie können sich auch per E-Mail an teodora.mirica@enzkreis.de wenden. 

Für Schüler*innen ab 18 Jahren ist der Amtsärztliche Dienst zuständig. Bitte wenden Sie sich für einen Termin an das Sekretariat, Frau Essig, unter Tel. 07231/308-9792. 

Die Gebühr für das amtsärztliche Zeugnis zur Schulfähigkeit beträgt 59,00EUR. Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid und können die Gebühr per Überweisung bezahlen. Eine Barzahlung vor Ort oder Zahlung mit der EC-Karte/Kreditkarte ist nicht möglich.