Förderung der Integration
Allgemeine Informationen
Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der zum Ziel hat, Ausländer, die dauerhaft zugezogen sind, in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen. Voraussetzungen für eine gelingende Integration sind die Fähigkeit, sich sprachlich zu verständigen und aufeinander zuzugehen sowie die Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordnung.
Die Integration ist bundesgesetzlich geregelt. Der Bund fördert Integrationskurse, in denen die deutsche Sprache und Grundwerte unserer Gesellschaft vermittelt werden. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der Rechts- und Gesellschaftsordnung sind Voraussetzung für die Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG).
Die Einbürgerungsfrist wird bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs von acht auf sieben Jahre Aufenthalt verkürzt.
Hinweis: Der Integrationskurs wird durch weitere Integrationsangebote, insbesondere durch ein migrationsspezifisches Beratungsangebot, ergänzt. Auskünfte über örtliche Beratungsangebote erteilen die Kommunen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Tipp: Die Broschüre “Wegweiser für Migranten“ der Kreisarmutskonferenz Tübingen enthält Adressen von Anlaufstellen zur Unterstützung in Schule, Beruf und Alltag.
Die Datenbank “Baden-Württemberg - aktiv für Integration!“ des Integrationsbeauftragten der Landesregierung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über derzeit laufende Integrationsmaßnahmen in Baden-Württemberg zu informieren.