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Wahlen


Bei den Gemeinderats- und Ortschaftswahlen sowie den Bürgermeisterwahlen ist das Kommunal- und Prüfungsamt Wahlprüfungsbehörde. Hierzu gehören sowohl die Beratung der Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl als auch die Prüfung der Wahl von Amtswegen und eventuelle Wahlanfechtungen.

Bei der Kreistagswahl obliegt ihr die Organisation und Durchführung der Wahl sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses.

Bei den Landtags-, Bundestags- und Europawahlen ist sie für die Organisation und Ermittlung der Wahlergebnisse verantwortlich. Die Durchführung obliegt den Städten und Gemeinden.