Landtagswahl
Hinweis auf die Verpflichtung des Landratsamts zur Beachtung des Neutralitätsgebotes im Vorfeld von Wahlen:
"Ab spätestens drei Monate vor einer Wahl („heiße Phase“) wird die Wahlkreisarbeit als Teil des Wahlkampfs gesehen und deshalb seitens des Landratsamts nicht unterstützt. Dies bedeutet, dass Besichtigungen, Besuche von
Einrichtungen oder Informationsgespräche zwar im Bedarfsfall stattfinden können, diese jedoch nicht öffentlichkeitswirksam „vermarktet“ werden dürfen."
Am 14. März 2021 wählen die Bürger in Baden-Württemberg den neuen Landtag.
24 Enzkreisgemeinden bilden zusammen den Wahlkreis 44, Enz.