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Führerschein

Wichtiger Hinweis zum Antrag auf Umtausch des bisherigen Führerscheindokuments in einen EU-Führerschein


Der Pflichtumtausch betrifft alle grauen und rosafarbenen Führerscheine, sowie Kartenführerscheine, welche vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Insgesamt sind hiervon in Deutschland rund vierzig Millionen Führerscheine betroffen. Sicherlich ist es für Sie nachvollziehbar, dass die Fahrerlaubnisbehörden nicht in der Lage sind diese zusätzlichen Anträge innerhalb der bisher gewohnten Bearbeitungszeiten abzuarbeiten. Zudem sind hier noch die ebenfalls verlängerten Herstellungs- und Lieferzeiten der Bundesdruckerei zu beachten. In Summe führt dies dazu, dass Ihnen das neue Führerscheindokument durchschnittlich ca. vier Wochen nach Erhalt unseres Gebührenbescheids auf dem Postweg zugestellt werden wird. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie höflich von Rückfragen zum Stand des Antragsverfahrens bzw. entsprechender Anfragen per E-Mail abzusehen. Wir sichern Ihnen eine schnellstmögliche Antragsbearbeitung zu.

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  • Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter*innen der Führerscheinstelle ab sofort nur noch nach einer zuvor erfolgten Terminvereinbarung für einen persönlichen Besuch zur Verfügung stehen. Einen Wunschtermin können Sie entweder über den nachfolgenden Link oder unter der Telefonnummer 07231-308-6831 vereinbaren.
  • Die neue Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde : Am Mühlkanal 3a in 75172 Pforzheim.
  • Die Begleichung von Gebühren bei dieser Dienststelle ist lediglich mit EC-Karte möglich.

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