Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung berät den Landkreis in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung und arbeitet eng mit der Verwaltung zusammen. Als Ombudsfrau ist sie auch Ansprechperson für Anliegen von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Stelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ist in §15 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) Baden-Württemberg gesetzlich verankert.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung im Zusammenhang Leben mit einer Behinderung benötigen können Sie gerne einen persönlichen Termin vereinbaren.
Informationen zu Ihren Daten
Das Gespräch unterliegt der Schweigepflicht und es werden keine Informationen ohne Ihre Einwilligung nach außen getragen. Weitere Informationen in Leichter Sprache finden Sie in den Dokumenten am rechten Rand dieser Seite.
Unterstützung erhalten Sie auch bei der Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).